Kann eine WP-Praxis KI-Beauftragter eines gewerblichen Unternehmens sein?

Ein Mandant fragt, ob unsere Wirtschaftsprüfungsgesellschaft als KI-Beauftragter für ihn tätig werden kann. Wäre dies aus Sicht des Berufsrechts zulässig?
Die Aufgabe des KI-Beauftragen ist bisher gesetzlich weder vorgesehen noch ausgestaltet. WP-Praxen müssen sich als KI-Beauftrage daher insbesondere am Berufsrecht messen lassen.
Die Aufgaben eines KI-Beauftragen sind inhaltlich originäre berufliche Aufgaben von Wirtschaftsprüfern nach § 2 WPO. Eine WP-Praxis, sei es die eigene Praxis eines Wirtschaftsprüfers oder eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, kann KI-Beauftragter sein.
Einsetzung aufgrund eines typischen Mandatsverhältnisses
Wichtig ist, dass es sich um einen externen KI-Beauftragten handeln muss, denn ein Wirtschaftsprüfer darf sich weder tatsächlich in ein gewerbliches Unternehmen einordnen, noch darf der Anschein entstehen, der WP sei in ein gewerbliches Unternehmen eingegliedert. Die Einsetzung muss also aufgrund eines typischen Mandatsverhältnisses als externer KI-Beauftragter erfolgen und für Dritte muss schnell und klar erkennbar werden, dass der Wirtschaftsprüfer die Tätigkeit als externer KI-Beauftragter aus seiner WP-Praxis heraus ausübt, ohne in die Unternehmensorganisation eingegliedert zu sein. Entscheidend sind dafür zum Beispiel der Internetauftritt des Unternehmens, Visitenkarten, Briefbögen, Kontaktdaten usw.
Weiter zu beachten: Haftpflichtversicherung, Finanzverwaltung, Unabhängigkeit
Die erstmalige Tätigkeit als KI-Beauftragter sollte dringend mit dem Haftpflichtversicherer besprochen werden. Gerade bei neuen Tätigkeiten in den Randbereich der beruflichen Aufgaben können Deckungslücken entstehen, die gegebenenfalls durch spezialisierte Versicherungsprodukte geschlossen werden können.
Zudem muss beachtet werden, dass die Einnahmen aus der Tätigkeit als externer KI-Beauftragter von der Finanzverwaltung als gewerbliche Einnahmen eingeordnet werden können und eine Infektion der freiberuflichen Einkünfte droht.
Soll der KI-Beauftragte auch Abschlussprüfer des gewerblichen Unternehmens sein oder dort andere prüfende Tätigkeiten ausüben, muss besonderes Augenmerk auf die Unabhängigkeit gerichtet werden. Die Beurteilung hängt von der konkreten Ausgestaltung der Tätigkeit als KI-Beauftragter für das zu prüfende Unternehmen ab.