Geldwäschebekämpfung
GwG-Meldeverordnung im Bundesgesetzblatt veröffentlicht

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Am 1. September 2025 wurde die Verordnung über die Form von und die erforderlichen Angaben in Meldungen an die Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen nach § 43 Abs. 1 und § 44 des Geldwäschegesetzes (GwG-Meldeverordnung – GwGMeldV) im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Sie tritt am 1. März 2026 in Kraft.
Die GwGMeldV enthält Bestimmungen über die Form und die erforderlichen Angaben für Verdachtsmeldungen nach § 43 Abs. 1 und § 44 des Geldwäschegesetzes (GwG).