Nachhaltigkeit

Europäisches Parlament einigt sich auf Standpunkt zur Vereinfachung der Nachhaltigkeitsberichterstattung und Sorgfaltspflichten

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Das Europäische Parlament hat sich am 13. November 2025 mit 382 Ja-Stimmen, 249 Nein-Stimmen und 13 Enthaltungen auf einen Standpunkt zur geplanten Vereinfachung der Nachhaltigkeitsberichterstattung gemäß CSRD sowie zu den Sorgfaltspflichten nach der CSDDD geeinigt.

Die wesentlichen Inhalte der Einigung des Europäischen Parlaments sind:

  • CSRD: In den Anwendungsbereich sollen Unternehmen mit mehr als durchschnittlich 1.750 Beschäftigten und Umsatzerlösen von über 450 Mio. Euro fallen.
  • CSDDD: Der Anwendungsbereich soll Unternehmen mit mehr als 5.000 Beschäftigten und Umsatzerlösen von über 1.500 Mio. Euro erfassen. Zudem sieht die Position des EU-Parlaments vor, auf verpflichtende Klimatransitionspläne zu verzichten und die Haftung auf nationaler Ebene zu regeln.

Der Rat der Europäischen Union hatte sich bereits am 23. Juni 2025 auf einen Standpunkt verständigt („Neu auf WPK.de“ vom 27. Juni 2025).

Nach der nun erfolgten Abstimmung im Europäischen Parlament beginnt das Trilog-Verfahren am 18. November 2025. Ziel ist es, bis Ende des Jahres 2025 eine Einigung über die geplanten Änderungen zu erzielen. Anschließend werden die Änderungsrichtlinien im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht und von den Mitgliedstaaten in nationales Recht umgesetzt.