Europäischer Rat einigt sich auf Standpunkt zum Omnibus-Paket I

Der Europäische Rat hat am 23. Juni 2025 mitgeteilt, dass er sich auf einen Standpunkt zu den Vorschlägen der Europäischen Kommission vom 26. Februar 2025 („Neu auf WPK.de“ vom 28. Februar 2025) zum Omnibus-Paket I für die anstehenden Trilogverhandlungen geeinigt hat.
Die aus Sicht des Berufsstandes und der Unternehmen wesentlichen Inhalte der Einigung sind:
Anwendungsbereich der CSRD
In den Anwendungsbereich der CSRD sollen nur noch Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten und Umsatzerlösen von über 450 Mio. Euro fallen. Die Vorschläge des Omnibus-Paketes I vom Februar 2025 sahen vor, dass eine Berichts- und Prüfungspflicht nur für große Kapitalgesellschaften mit mehr als 1.000 Beschäftigten und einem Jahresumsatz von mehr als 50 Mio. Euro oder einer Bilanzsumme von mehr als 25 Mio. Euro bestehen soll. Der nun vorgelegte Standpunkt des Europäischen Rates würde den Kreis der betroffenen Unternehmen weiter erheblich einschränken.
Anwendungsbereich der CSDDD
In den Anwendungsbereich der CSDDD sollen nur noch Unternehmen fallen, deren Beschäftigtenanzahl 5.000 und Umsatzerlöse 1.500 Mio. Euro übersteigen (derzeit über 1.000 Beschäftigte und über 450 Mio. Euro Umsatzerlöse). Die Vorschläge des Omnibus-Paketes I vom Februar 2025 enthielten keine Überlegungen zur Änderung der aktuellen Schwellenwerte. Zudem soll die Pflicht zur Umsetzung der CSDDD in nationales Recht um ein Jahr auf den 26. Juli 2028 verschoben werden. Auch mit dieser Position würde der Kreis der betroffenen Unternehmen erheblich eingeschränkt.
Weitere Änderungen sind der Pressemitteilung des Europäischen Rates vom 23. Juni 2025 zu entnehmen.
Die endgültigen Texte der Änderungsrichtlinien werden in den Trilogverhandlungen beschlossen, sobald sich auch das Europäische Parlament auf einen Standpunkt geeinigt hat. Anschließend werden die Änderungsrichtlinien im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht und von den Mitgliedstaaten in nationales Recht umgesetzt.