Kleine und mittlere Wertpapierinstitute sowie Schwarmfinanzierungsdienstleister

Erweiterter Prüfungsumfang

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Die Verordnung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zur Änderung der Wertpapierinstituts-Prüfungsberichtsverordnung und der Schwarmfinanzierungsdienstleister-Prüfungsverordnung zur Berücksichtigung der Vorgaben der Verordnung (EU) 2022/2554 im Rahmen von Prüfungen ist am 10. September 2026 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden.

§ 15 Wertpapierinstituts-Prüfungsberichtsverordnung (eingeführt durch Art. 1 Nr. 3) sowie § 11a Schwarmfinanzierungsdienstleister-Prüfungsverordnung (eingeführt durch Art. 2 Nr. 2) erweitern die Pflichten des Prüfers von kleinen oder mittleren Wertpapierinstituten beziehungsweise von Schwarmfinanzierungsdienstleistern. Die Vorschriften dienen der Überwachung der Anforderungen der DORA-Verordnung, insbesondere der IKT-Organisation und IKT-Systeme, im Rahmen der jährlichen Prüfung.

Die WPK hatte sich im Rahmen der Konsultation der BaFin im Jahr 2024 allgemein gegen diese Erweiterung des Prüfungsumfangs ausgesprochen und darauf aufmerksam gemacht, dass diese sich in einer entsprechenden Erhöhung der Prüferhonorare auswirken wird („Neu auf WPK.de“ vom 2. Januar 2025).