Nachhaltigkeit

EFRAG übergibt Entwürfe der überarbeiteten ESRS an die EU-Kommission

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Die European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) hat am 3. Dezember 2025 ihre Entwürfe der überarbeiteten European Sustainability Reporting Standards (ESRS) als fachliche Empfehlung (Technical Advice) an die Europäische Kommission übergeben. Zuvor hatte die EFRAG am 31. Juli 2025 Änderungsvorschläge zu den bestehenden ESRS veröffentlicht, deren Kommentierungsfrist Ende September 2025 endete („Neu auf WPK.de“ vom 1. August 2025).

Auf Grundlage der fachlichen Empfehlung wird die Europäische Kommission nun einen Delegierten Rechtsakt zur Änderung von ESRS Set 1 erarbeiten, der Mitte des Jahres 2026 verabschiedet werden soll. Damit könnten die überarbeiteten ESRS ab dem Geschäftsjahr 2027 angewendet werden, möglicherweise mit der Option einer freiwilligen Anwendung für das Geschäftsjahr 2026.