Geldwäschebekämpfung
Digitaler Fragenbogen der WPK zur Erfüllung der geldwäscherechtlichen Pflichten wieder online
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Die WPK ist als Aufsichtsbehörde für die Überprüfung der Einhaltung der geldwäscherechtlichen Pflichten bei WP/vBP-Praxen zuständig. Wie in den vergangenen Jahren ermittelt die WPK hierfür eine IT-gestützte Stichprobe aus allen am Markt tätigen WP/vBP-Praxen. Die Auswahl fiel in diesem Jahr auf insgesamt 151 Praxen. Diese erhalten eine entsprechende Benachrichtigung per Brief. Der Fragebogen zur Erfüllung der geldwäscherechtlichen Pflichten ist für die ermittelten Praxen im Mitgliederbereich „Meine WPK“ unter „Geldwäschebekämpfung“ online auszufüllen.
Sollten die Zugangsdaten für den internen Mitgliederbereich nicht mehr vorliegen, können neue Zugangsdaten bei der Mitgliederabteilung der WPK angefordert werden.