Mitglieder fragen – WPK antwortet

CSRD-Umsetzung: Kann ich mich angesichts der verspäteten Umsetzung durch die Bundesregierung freiwillig als Prüfer für Nachhaltigkeitsberichte registrieren lassen?

Ich habe gerade einen 40-stündigen Kurs für die Registrierung als Prüfer für Nachhaltigkeitsberichte (sogenannte Grandfather-Regelung) absolviert. Da derzeit noch nicht absehbar ist, wann das CSRD-Umsetzungsgesetz in Kraft tritt, würde ich mich gerne jetzt schon „freiwillig“ als Nachhaltigkeitsprüfer von der WPK registrieren lassen. Geht das?

Nein, eine „freiwillige“ Registrierung als Prüfer für Nachhaltigkeitsberichte ist nicht möglich. Die WPK ist Teil der öffentlichen Gewalt. Ihr Verwaltungshandeln bedarf daher grundsätzlich einer rechtlichen Grundlage und muss sich im Rahmen des geltenden Rechts bewegen. Vor diesem Hintergrund ist ohne entsprechende Rechtsgrundlage weder eine Bearbeitung von Anträgen zur Registrierung als Prüfer für Nachhaltigkeitsberichte noch eine „freiwillige“ Registrierung möglich. Deshalb bitten wir darum, vor dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Umsetzung der CSRD von der Stellung von Anträgen auf Registrierung als Prüfer für Nachhaltigkeitsberichte und von der Übermittlung der damit zusammenhängenden Fortbildungsnachweise abzusehen. Die WPK wird unter „Neu auf WPK.de“ weiter informieren.

Registrierungsverfahren nach Inkrafttreten des Gesetzes

Für ein schnelles Registrierungsverfahren wird die WPK nach dem Inkrafttreten des Gesetzes im Mitgliederbereich „Meine WPK“ einen digitalen Antrag zur Verfügung stellen. Liegen alle Voraussetzungen für die Registrierung als Prüfer für Nachhaltigkeitsbericht vor, erfolgt diese unverzüglich nach dem Absenden des Antrags. In diesem Fall wird auch der Registerauszug zum sofortigen Download zur Verfügung gestellt. Bei der Verwendung des digitalen Antrags wird zudem ein Upload der Fortbildungsnachweise angeboten, um den Nachweis über die Teilnahme an der Fortbildung zu führen.

gu

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