Die Kommission für Qualitätskontrolle unterrichtet regelmäßig über ihre Tätigkeit. Im Folgenden sind die wichtigsten Beratungsergebnisse aus der Sitzung am 11. und 12. Juni 2026…
Die Kommission für Qualitätskontrolle unterrichtet regelmäßig über ihre Tätigkeit. Im Folgenden sind die wichtigsten Beratungsergebnisse aus der Sitzung am 24. März 2025 zusammengefasst.
Die Kommission für Qualitätskontrolle hat ihren Tätigkeitsbericht für 2024 abschließend beraten. Der Bericht wird nach Billigung durch die Abschlussprüferaufsichtsstelle auf der Internetseite der Wirtschaftsprüferkammer veröffentlicht. Vorstand und Beirat der Wirtschaftsprüferkammer erhalten ihn zur Kenntnis.
Die Kommission für Qualitätskontrolle überarbeitet derzeit ihre Hinweise. Der Ausschuss „Grundsätze QK“ der Kommission für Qualitätskontrolle hat Vorschläge für eine Überarbeitung der Hinweise zur Grundgesamtheit sowie zur Durchführung und Dokumentation einer Qualitätskontrolle erarbeitet und der Kommission für Qualitätskontrolle zur Beratung vorgelegt. Die Kommission für Qualitätskontrolle hat dem Ausschuss „Grundsätze QK“ Hinweise gegeben, die dieser bei der weiteren Überarbeitung berücksichtigen wird. Die Beratungen werden fortgesetzt.
Es wurde über die Qualitätskontrollen von drei Praxen, davon zwei gemischte Praxen (Abschlussprüfer von Unternehmen von öffentlichem Interesse) beraten. In einem Fall wurde die Qualitätskontrolle nach Auswertung des Auflagenerfüllungsberichts abgeschlossen. In einem weiteren Fall wurde der Beschluss gefasst, die Qualitätskontrolle abzuschließen und die Vorstandsabteilung Berufsaufsicht über eine Einzelfeststellung von erheblicher Bedeutung zu informieren. Bei einer weiteren Qualitätskontrolle wurde beschlossen, zur Löschung als gesetzlicher Abschlussprüfer anzuhören, weil im Rahmen der Qualitätskontrolle wesentliche Mängel festgestellt wurden, die das Qualitätssicherungssystem insgesamt als unangemessen und unwirksam erscheinen lassen.
In einem Fall wurde beschlossen, den Widerspruch gegen die Ablehnung des Prüfervorschlags zurückzuweisen.