Die beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle eingerichtete Abschlussprüferaufsichtsstelle (APAS) am Standort Berlin mit Außenstellen in Eschborn und Düsseldorf sucht zur Unterstützung ihres…
Am 6. Januar 2025 hat die Abschlussprüferaufsichtsstelle (APAS) ihr Arbeitsprogramm 2025 veröffentlicht.
Darin wird festgestellt, dass die Qualitätsmanagementsysteme der Praxen, über wirksame Verfahren zur Risikobewertung verfügen müssen. Schwerpunkt der Inspektionen werden daher neben den Regelungen zur Festlegung von Qualitätszielen insbesondere die Regelungen zur Identifizierung und Beurteilung von qualitätsgefährdenden Risiken sowie die Reaktionen der Praxen auf diese Risiken sein (Qualitätsregelkreis). Darüber hinaus werden auch die Vorkehrungen zur Sicherstellung der ordnungsgemäßen Prüfung der Nachhaltigkeitsberichterstattung Gegenstand der Inspektionen sein.
Als Schwerpunkte hinsichtlich der Durchführung von Abschlussprüfungen sind im Arbeitsprogramm genannt die
Das System der Qualitätskontrolle von Abschlussprüfern der WPK beurteilt die APAS unverändert anhand der folgenden kritischen Erfolgsfaktoren:
Mit der erwarteten Verabschiedung des CSRD-Umsetzungsgesetzes im Jahr 2025 unterliegen künftig auch Prüfungen von Nachhaltigkeitsberichten nach § 324b HGB‑E dem System der Qualitätskontrolle. Die APAS wird daher einen besonderen Schwerpunkt auf die Anpassungen der Qualitätskontrollprozesse legen, insbesondere im Hinblick auf die Sicherstellung angemessener und ausreichender Kenntnisse der Prüfer für Qualitätskontrolle auf dem Gebiet der Nachhaltigkeitsberichte und deren Prüfung.
Einzelheiten zu den Schwerpunkten sowie weitere Ausführungen zur anlassbezogenen Berufsaufsicht, zur Marktbeobachtung und zur internationalen Zusammenarbeit sind dem Arbeitsprogramm zu entnehmen.