Die beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle eingerichtete Abschlussprüferaufsichtsstelle (APAS) am Standort Berlin mit Außenstellen in Eschborn und Düsseldorf sucht zur Unterstützung ihres…
Am 10. Januar 2024 hat die Abschlussprüferaufsichtsstelle (APAS) ihr Arbeitsprogramm 2024 veröffentlicht.
Im Arbeitsprogramm wird festgestellt, dass die Qualitätsmanagementsysteme der Praxen, die über ihr Netzwerk Mitglied des Forum of Firms sind, bereits bis zum 15. Dezember 2022 nach den Vorgaben der neuen Qualitätssicherungsstandards ISQM 1 und ISQM 2 sowie ISA 220 (rev.) auszugestalten und einzurichten waren. Ab dem 15. Dezember 2022 muss die Funktionsfähigkeit des Qualitätsmanagementsystems hinsichtlich der Reaktionen auf die Qualitätsrisiken und die Überwachungsmaßnahmen sichergestellt sein. Schwerpunkt der Inspektionen werden neben der Würdigung der Ausgestaltung des Qualitätsmanagementsystems der Praxen die Beurteilung der Reaktionen auf die Qualitätsrisiken und die Überwachungsmaßnahmen der Praxen sein.
Als Schwerpunkte hinsichtlich der Durchführung von Abschlussprüfungen sind im Arbeitsprogramm genannt:
Das System der Qualitätskontrolle von Abschlussprüfern der WPK beurteilt die APAS unverändert anhand der folgenden kritischen Erfolgsfaktoren:
Im Arbeitsprogramm wird darauf hingewiesen, dass ein besonderes Augenmerk auf den organisatorischen Vorbereitungen der Kommission für Qualitätskontrolle im Hinblick auf die Auswirkungen der in deutsches Recht umzusetzenden CSRD auf das Qualitätskontrollverfahren liegen wird. Dies umfasst beispielsweise die Erarbeitung von Kriterien für angemessene Kenntnisse der Prüfer für Qualitätskontrolle im Bereich der Nachhaltigkeitsberichterstattung und deren Prüfung sowie die Festlegung von Anforderungen an Umfang und Inhalt spezieller Schulungsveranstaltungen.
Einzelheiten zu den Schwerpunkten sowie weitere Ausführungen zur anlassbezogenen Berufsaufsicht, zur Marktbeobachtung und zur internationalen Zusammenarbeit sind dem Arbeitsprogramm zu entnehmen.