Geldwäschebekämpfung

Aktualisierter Erhebungsbogen zur Ermittlung einer Meldepflicht nach der GwGMeldV-Immobilien verfügbar

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Am 20. Januar 2025 wurde die Verordnung zur Änderung der Geldwäschegesetzmeldepflichtverordnung-Immobilien (GwGMeldV-Immobilien) verkündet. Durch die Verordnung haben sich meldepflichtige Sachverhalte teilweise geändert.

Die WPK hat ihren Erhebungsbogen zur Ermittlung einer Meldepflicht nach der GwGMeldV-Immobilien an die neue Gesetzeslage angepasst.

Überdies verfügt der Erhebungsbogen nun über ein Vorblatt, welches dabei helfen soll, schneller herauszufinden, ob ein meldepflichtiger Sachverhalt nach der GwGMeldV-Immobilien vorliegen könnte.