Aktualisierte ESEF-Basistaxonomie 2025 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht
Am 18. März 2026 wurde die Delegierte Verordnung (EU) 2026/283 der Europäischen Kommission vom 12. Dezember 2025 zur Änderung der in der Delegierten Verordnung (EU) 2019/815 festgelegten technischen Regulierungsstandards im Hinblick auf die 2025 vorgenommene Aktualisierung der Taxonomie für das einheitliche elektronische Berichtsformat (ESEF) im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Diese beruht auf der IFRS-Rechnungslegungstaxonomie und erweitert diese.
An Aktualisierung der IFRS-Rechnungslegungstaxonomie angepasst
Ausgangspunkt der Anpassung der ESEF-Basistaxonomie ist die Aktualisierung der IFRS-Rechnungslegungstaxonomie durch die IFRS-Stiftung im März 2025. Diese erfolgt regelmäßig, um unter anderem die Veröffentlichung neuer oder die Änderung bestehender IFRS zu berücksichtigen und allgemeine inhaltliche oder technische Verbesserungen an der IFRS-Rechnungslegungstaxonomie vorzunehmen.
Für Geschäftsjahre ab 2026 anzuwenden
Die neue Basistaxonomie gilt für Jahresfinanzberichte mit Abschlüssen für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2026 beginnen. Eine freiwillige vorzeitige Anwendung der neuen Taxonomie ist zulässig.