Der Rat der Europäischen Union hat am 24. Februar 2025 das 16. Sanktionspaket mit Blick auf den Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine angenommen. Folgende Änderungen sind für WP/vBP von…
Der Rat der Europäischen Union hat am 23. Oktober 2025 sein 19. Sanktionspaket gegen Russland verabschiedet.
Es bleibt beim bisherigen Umfang des Verbots zur Erbringung von WP/vBP-Dienstleistungen. Neu ist jedoch, dass künftig jede Erbringung von Dienstleistungen, die nicht nach den oben genannten Verordnungen untersagt ist, einer vorherigen Genehmigung der zuständigen Behörde bedarf. Damit soll das Risiko verringert werden, dass ein Dienst zu den militärischen, technologischen oder industriellen Kapazitäten Russlands beiträgt.
Dies betrifft in der Folge auch bisher zulässige WP/vBP-Dienstleistungen, die künftig ohne vorherige Genehmigung nicht mehr erbracht werden dürfen (Art. 5n Abs. 4 der VO (EU) 833/2024, Art. 1jc Abs. 5a VO (EU) 765/2006).
Dies gilt nicht für die Erfüllung von Verträgen bis zum 1. Januar 2026, die vor dem 24. Oktober 2025 geschlossen wurden, oder von für deren Erfüllung erforderlichen akzessorischen Verträgen (Art. 5n Abs. 8c der VO (EU) 833/2014, Art. 1jc Abs. 10b VO (EU) 765/2006).