Aus- und Fortbildungveranstaltungen für Prüfern für Qualitätskontrolle

Die Fortbildungsverpflichtung erfüllt ein Prüfer für Qualitätskontrolle, wenn er

  • an einer einschlägigen Fortbildungsveranstaltung der Wirtschaftsprüferkammer oder
  • an einer anderen von der Wirtschaftsprüferkammer anerkannten einschlägigen Fortbildungsveranstaltung

als Hörer teilnimmt oder sie als Dozent leitet (§ 57a Abs. 3a Satz 2 Nr. 4 WPO, § 6 Abs. 1 SaQK).

Die spezielle Ausbildung in der Qualitätskontrolle (Kenntnisse in der Qualitätskontrolle) wird durch Teilnahme an einer von der Kommission für Qualitätskontrolle angebotenen oder anerkannten Ausbildungsveranstaltung erlangt (§ 57a Abs. 3 Satz 2 Nr. 2, § 2 Abs. 2 SaQK).

Die nachfolgende Liste enthält eine Übersicht über die Veranstaltungen, die aktuell zur speziellen Aus- und Fortbildung von Prüfern für Qualitätskontrolle von der Wirtschaftsprüferkammer oder von anderen Veranstaltern angeboten werden. Die Adressdaten wurden dem Öffentlichen Berufsregister entnommen. Nähere Informationen sind bitte bei dem jeweiligen Anbieter einzuholen. Die Neuaufnahme einer Fortbildungsveranstaltung in die Liste erfolgt turnusmäßig.

Die Nennung der Veranstalter erfolgt alphabetisch. Die Wirtschaftsprüferkammer übernimmt keine Haftung für etwaige Falschangaben.

Änderungsmitteilungen oder Anregungen sind willkommen. Bitte richten Sie diese an die Wirtschaftsprüferkammer, Rauchstraße 26, 10787 Berlin.

Downloads

  • Liste der Veranstaltungen zur speziellen Aus- und Fortbildung von Prüfern für Qualitätskontrolle (pdf 133 KB)

Ansprechpartner

Herr Bittner, Telefon +49 30 726161-315, E-Mail ben.bittner(at)wpk.de
Frau Linnemann, Telefon +49 30 726161-321, E-Mail carla.linnemann(at)wpk.de