Transparenzberichte 2021/2022 (Art. 13 Verordnung (EU) 537/2014)

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Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften, die gesetzlich vorgeschriebene Abschlussprüfungen bei Unternehmen von öffentlichem Interesse durchführen, haben gemäß Art. 13 Abs. 1 Satz 2 Verordnung (EU) 537/2014 auf ihren Internetseiten jährlich einen Transparenzbericht zu veröffentlichen und die zuständige Aufsichtsbehörde – in Deutschland die Abschlussprüferaufsichtsstelle (APAS) – zu informieren.

Gemäß Art. 13 Abs. 1 Satz 2 Verordnung (EU) 537/2014 muss der Transparenzbericht ab dem Tag der Veröffentlichung auf der Internetseite mindestens fünf Jahre lang verfügbar bleiben. Die Wirtschaftsprüferkammer hat keinen Einfluss auf Inhalte und Gestaltung der verknüpften Internetseiten und macht sich diese auch nicht zu eigen. Insoweit übernimmt die Wirtschaftsprüferkammer keine Verantwortung. Im Übrigen wird auf die Ausführungen zum Thema „Haftung" im Impressum verwiesen.

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Deloitte GmbH WPG

DGR Deutsche Genossenschafts-Revision Wirtschaftsprüfungsgesellschaft GmbH
⇒ seit September 2025 im Berufsregister der WPK gelöscht

Dohm Schmidt Janka Revision und Treuhand AG WPG

Domus AG WPG-StBG

Dornbach Revisions- und Treuhandgesellschaft mbH WPG

Dr. Stückmann und Partner mbB WPG StBG

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Freiwillige Transparenzberichte