Bekanntmachung von Maßnahmen im Internet (§ 69 WPO)

Die Wirtschaftsprüferkammer veröffentlicht an dieser Stelle gemäß § 69 Abs. 1 WPO jede ihrer unanfechtbaren berufsaufsichtlichen Maßnahmen, die sie aufgrund von Berufspflichtverletzungen ihrer Mitglieder ausgesprochen hat. Die Bekanntmachung hat auch Informationen zu Art und Charakter des Verstoßes zu enthalten (§ 69 Abs. 1 Satz 1 WPO).

Für Berufspflichtverletzungen, die nach Inkrafttreten des Gesetzes zur Stärkung der Finanzmarktintegrität (FISG) am 1. Juli 2021 begangen wurden, hat die Bekanntmachung in der Regel nicht anonymisiert zu erfolgen, das heißt auch der Name des betroffenen Berufsangehörigen (natürliche Person) und die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, für die er bei Verwirklichung der Berufspflichtverletzung gehandelt hat, werden in der Bekanntmachung genannt (§ 69 Abs. 1 Satz 2 WPO), sofern kein Härtefall vorliegt (§ 69 Abs. 2 WPO). Bekanntmachungen von unanfechtbaren berufsaufsichtlichen Maßnahmen, die gegen Wirtschaftsprüfungsgesellschaften verhängt wurden, enthalten keine personenbezogenen Daten. Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft wird daher auch dann genannt, wenn die Berufspflichtverletzung vor Inkrafttreten des FISG (aber nach Inkrafttreten des APAReG am 17. Juni 2016) begangen wurde, sofern keine der in § 69 Abs. 2 Satz 1 WPO genannten Ausnahmen vorliegt. Wenn der Berufsangehörige oder die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft eine Stellungnahme zu der unanfechtbaren berufsaufsichtlichen Maßnahme abgegeben hat, ist diese in der Bekanntmachung mit zu veröffentlichen (§ 69 Abs. 1 Satz 4 WPO). Die Bekanntmachung ist fünf Jahre nach ihrer Veröffentlichung zu löschen (§ 69 Abs. 3 WPO).

Informationen zu berufsaufsichtlichen Maßnahmen, die Berufspflichtverletzungen bei der Abschlussprüfung von Unternehmen von öffentlichem Interesse nach § 316a HGB betreffen, werden von der Abschlussprüferaufsichtsstelle (APAS) zusammen mit weiteren abschlussprüfungsbezogenen Maßnahmen auf ihrer Internetseite bekannt gemacht (§ 66a Abs. 6, 69 Abs. 1 und Abs. 1a WPO).

Maßnahmen im Jahr 2026

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Maßnahme: Rüge und Geldbuße (8.000 EUR)

Adressat der Maßnahme: WP Christian Böhme (gehandelt für: wires GmbH WPG)

Art der Tätigkeit / Auftragsgegenstand: Durchführung gesetzlicher Abschlussprüfungen nach §§ 316 ff. HGB

Vorwurf / von der Pflichtverletzung betroffene Bereiche: fehlende Prüfungsberechtigung nach § 319 Abs. 1 Satz 3 HGB; nicht gewissenhafte Berufsausübung (§ 43 Abs. 1 WPO)

Einzelheiten: Durchführung von sieben gesetzlichen Jahresabschlussprüfungen und einer Nachtragsprüfung namens einer WPG ohne den erforderlichen Auszug aus dem Berufsregister über die Eintragung der Anzeige der Tätigkeit der WPG als gesetzlicher Abschlussprüfer gemäß §§ 38 Nr. 2 f) i. V. m. 57a Abs. 1 WPO, sowie Nichtabgabe eines Prüfungsurteils ohne Vorliegen der endgültigen und ernsthaften Nichtherstellung der Prüfbereitschaft gemäß § 322 Abs. 5 HGB und verspätete Erstellung des Prüfungsberichtes nach Erteilung von Versagungsvermerken in zwei Fällen

Datum der Veröffentlichung: 3. Februar 2026

6

Maßnahme: Geldbuße (6.000 EUR)

Adressat der Maßnahme: WP Ralf Christian Bühler (gehandelt für: B-S-H Collegen GmbH WPG)

Art der Tätigkeit / Auftragsgegenstand: Durchführung gesetzlicher Jahresabschlussprüfungen nach §§ 316 ff. HGB

Vorwurf / von der Pflichtverletzung betroffene Bereiche: Verstoß gegen die Pflicht zu gewissenhafter Berufsausübung (§ 43 Abs. 1 Satz 1 WPO, § 4 Abs. 1 BS WP/vBP)

Einzelheiten: Ausschluss der zur Abschlussprüferin bestellten Wirtschaftsprüfungsgesellschaft aufgrund der Zurechnung der Erstellung der geprüften Jahresabschlüsse durch eine mit einem gesetzlichen Vertreter und dem Berichtskritiker assoziierte Berufsgesellschaft (§ 319 Abs. 4, Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 lit. a und Hs. 2, Nr. 4 HGB) in sieben Fällen

Datum der Veröffentlichung: 3. Februar 2026

Stellungnahme von WP Ralf Bühler vom 22. Januar 2026 gemäß § 69 Abs. 1 Satz 4 WPO: Herr WP Bühler als handelnder Geschäftsführer der zur Abschlussprüferin bestellten WPG war zu keinem Zeitpunkt an der assoziierten Berufsgesellschaft beteiligt. Die Assoziierung zur Berufsgesellschaft auf Seiten der WPG bestand allein über die formelle Geschäftsführerstellung eines Mitgesellschafters und Berichtkritikers, dessen Einflussnahme als Gesellschafter der WPG durch Stimmbindungsverträge ausgeschlossen wurde. Die Gründe für die Annahme eines Ausschlussgrundes wurden nach Erkennen der Problematik umgehend beseitigt. Eine tatsächliche Einflussnahme der die Jahresabschlüsse erstellenden Berufsgesellschaft auf die Abschlussprüfungen ist zu keinem Zeitpunkt erfolgt.

5

Maßnahmen: Rüge und Geldbuße (1.000 EUR)

Adressat der Maßnahmen: natürliche Person

Art der Tätigkeit / Auftragsgegenstand: Durchführung gesetzlicher Jahresabschlussprüfungen nach §§ 316 ff. HGB

Vorwurf / von der Pflichtverletzung betroffene Bereiche: Verstoß gegen die Pflicht zu gewissenhafter Berufsausübung (§ 43 Abs. 1 Satz 1 WPO, § 4 Abs. 1 BS WP/vBP)

Einzelheiten: Ausschluss der zur Abschlussprüferin bestellten Wirtschaftsprüfungsgesellschaft aufgrund der Zurechnung der Erstellung des geprüften Jahresabschlusses durch eine mit einem gesetzlichen Vertreter und dem Berichtskritiker assoziierte Berufsgesellschaft (§ 319 Abs. 4, Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 lit. a und Hs. 2, Nr. 4 HGB)

Datum der Veröffentlichung: 7. Januar 2026

4

Maßnahmen: Rüge

Adressat der Maßnahmen: natürliche Person

Art der Tätigkeit / Auftragsgegenstand: Durchführung der Berichtskritik im Rahmen gesetzlicher Jahresabschlussprüfungen nach §§ 316 ff. HGB

Vorwurf / von der Pflichtverletzung betroffene Bereiche: Verstoß gegen die Pflicht zu unbefangener Berufsausübung (§§ 130 Abs. 1, 49 Hs. 2 WPO)

Einzelheiten: Mitwirkung bei acht gesetzlichen Jahresabschlussprüfungen als Berichtskritiker (§ 48 BS WP/vBP) trotz Ausschlusses wegen Zurechnung der Erstellung der geprüften Jahresabschlüsse durch eine Berufsgesellschaft, bei der der Berufsangehörige gesetzlicher Vertreter und später Arbeitnehmer war (§ 319 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 lit. a, Hs. 2 HGB)

Datum der Veröffentlichung: 7. Januar 2026

3

Maßnahme: Rüge

Adressat der Maßnahme: natürliche Person

Art der Tätigkeit / Auftragsgegenstand: Durchführung einer Konzernabschlussprüfung

Vorwurf / von der Pflichtverletzung betroffene Bereiche: Verstoß gegen die Pflicht zu unbefangener Berufsausübung (§ 49 Hs. 2 WPO)

Einzelheiten: Durchführung der Konzernabschlussprüfung trotz Vorliegens einer Umsatzabhängigkeit vom Mandanten (§ 319 Abs. 5, Abs. 3 Satz 1 Nr. 5 HGB)

Datum der Veröffentlichung: 7. Januar 2026

2

Maßnahmen: Rüge und Geldbuße (1.000 EUR)

Adressat der Maßnahmen: natürliche Person

Art der Tätigkeit / Auftragsgegenstand: gesetzliche Prüfung von vier Jahresabschlüssen und der dazugehörigen Lageberichte

Vorwurf / von der Pflichtverletzung betroffene Bereiche: Verletzung der Pflicht zu gewissenhafter Berufsausübung (§ 43 Abs. 1 Satz 1 WPO)

Einzelheiten: Nichtbeanstandung fehlerhafter fiktiver Umsatzerlöse und einer unzureichenden Erläuterung einer Fehlerkorrektur in jeweils einem Fall und Nichtbeanstandung der unzureichenden Prognoseberichterstattung im Lagebericht in vier Fällen

Datum der Veröffentlichung: 7. Januar 2026

1

Maßnahmen: Rüge

Adressat der Maßnahmen: natürliche Person

Art der Tätigkeit / Auftragsgegenstand: steuerberatende Tätigkeit namens einer WPG

Vorwurf / von der Pflichtverletzung betroffene Bereiche: Verstoß gegen die Pflicht zu berufswürdigem Verhalten (§ 43 Abs. 2 Satz 3 WPO)

Einzelheiten: rechtsgrundlose und vorsätzliche Verweigerung der Mandatsdatenübertragung (elektronische Handakte, § 51b Abs. 7 WPO) nach Mandatskündigung an den Folgeberater aufgrund persönlicher Eigeninteressen

Datum der Veröffentlichung: 7. Januar 2026