Bekanntmachung von Maßnahmen im Internet (§ 69 WPO)

Die Wirtschaftsprüferkammer veröffentlicht an dieser Stelle gemäß § 69 Abs. 1 WPO jede ihrer unanfechtbaren berufsaufsichtlichen Maßnahmen, die sie aufgrund von Berufspflichtverletzungen ihrer Mitglieder ausgesprochen hat. Die Bekanntmachung hat auch Informationen zu Art und Charakter des Verstoßes zu enthalten (§ 69 Abs. 1 Satz 1 WPO).

Für Berufspflichtverletzungen, die nach Inkrafttreten des Gesetzes zur Stärkung der Finanzmarktintegrität (FISG) am 1. Juli 2021 begangen wurden, hat die Bekanntmachung in der Regel nicht anonymisiert zu erfolgen, das heißt auch der Name des betroffenen Berufsangehörigen (natürliche Person) und die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, für die er bei Verwirklichung der Berufspflichtverletzung gehandelt hat, werden in der Bekanntmachung genannt (§ 69 Abs. 1 Satz 2 WPO), sofern kein Härtefall vorliegt (§ 69 Abs. 2 WPO). Bekanntmachungen von unanfechtbaren berufsaufsichtlichen Maßnahmen, die gegen Wirtschaftsprüfungsgesellschaften verhängt wurden, enthalten keine personenbezogenen Daten. Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft wird daher auch dann genannt, wenn die Berufspflichtverletzung vor Inkrafttreten des FISG (aber nach Inkrafttreten des APAReG am 17. Juni 2016) begangen wurde, sofern keine der in § 69 Abs. 2 Satz 1 WPO genannten Ausnahmen vorliegt. Wenn der Berufsangehörige oder die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft eine Stellungnahme zu der unanfechtbaren berufsaufsichtlichen Maßnahme abgegeben hat, ist diese in der Bekanntmachung mit zu veröffentlichen (§ 69 Abs. 1 Satz 4 WPO). Die Bekanntmachung ist fünf Jahre nach ihrer Veröffentlichung zu löschen (§ 69 Abs. 3 WPO).

Informationen zu berufsaufsichtlichen Maßnahmen, die Berufspflichtverletzungen bei der Abschlussprüfung von Unternehmen von öffentlichem Interesse nach § 316a HGB betreffen, werden von der Abschlussprüferaufsichtsstelle (APAS) zusammen mit weiteren abschlussprüfungsbezogenen Maßnahmen auf ihrer Internetseite bekannt gemacht (§ 66a Abs. 6, 69 Abs. 1 und Abs. 1a WPO).

Maßnahmen im Jahr 2026

5

Maßnahmen: Rüge und Geldbuße (1.000 EUR)

Adressat der Maßnahmen: natürliche Person

Art der Tätigkeit / Auftragsgegenstand: Durchführung gesetzlicher Jahresabschlussprüfungen nach §§ 316 ff. HGB

Vorwurf / von der Pflichtverletzung betroffene Bereiche: Verstoß gegen die Pflicht zu gewissenhafter Berufsausübung (§ 43 Abs. 1 Satz 1 WPO, § 4 Abs. 1 BS WP/vBP)

Einzelheiten: Ausschluss der zur Abschlussprüferin bestellten Wirtschaftsprüfungsgesellschaft aufgrund der Zurechnung der Erstellung des geprüften Jahresabschlusses durch eine mit einem gesetzlichen Vertreter und dem Berichtskritiker assoziierte Berufsgesellschaft (§ 319 Abs. 4, Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 lit. a und Hs. 2, Nr. 4 HGB)

Datum der Veröffentlichung: 7. Januar 2026

4

Maßnahmen: Rüge

Adressat der Maßnahmen: natürliche Person

Art der Tätigkeit / Auftragsgegenstand: Durchführung der Berichtskritik im Rahmen gesetzlicher Jahresabschlussprüfungen nach §§ 316 ff. HGB

Vorwurf / von der Pflichtverletzung betroffene Bereiche: Verstoß gegen die Pflicht zu unbefangener Berufsausübung (§§ 130 Abs. 1, 49 Hs. 2 WPO)

Einzelheiten: Mitwirkung bei acht gesetzlichen Jahresabschlussprüfungen als Berichtskritiker (§ 48 BS WP/vBP) trotz Ausschlusses wegen Zurechnung der Erstellung der geprüften Jahresabschlüsse durch eine Berufsgesellschaft, bei der der Berufsangehörige gesetzlicher Vertreter und später Arbeitnehmer war (§ 319 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 lit. a, Hs. 2 HGB)

Datum der Veröffentlichung: 7. Januar 2026

3

Maßnahme: Rüge

Adressat der Maßnahme: natürliche Person

Art der Tätigkeit / Auftragsgegenstand: Durchführung einer Konzernabschlussprüfung

Vorwurf / von der Pflichtverletzung betroffene Bereiche: Verstoß gegen die Pflicht zu unbefangener Berufsausübung (§ 49 Hs. 2 WPO)

Einzelheiten: Durchführung der Konzernabschlussprüfung trotz Vorliegens einer Umsatzabhängigkeit vom Mandanten (§ 319 Abs. 5, Abs. 3 Satz 1 Nr. 5 HGB)

Datum der Veröffentlichung: 7. Januar 2026

2

Maßnahmen: Rüge und Geldbuße (1.000 EUR)

Adressat der Maßnahmen: natürliche Person

Art der Tätigkeit / Auftragsgegenstand: gesetzliche Prüfung von vier Jahresabschlüssen und der dazugehörigen Lageberichte

Vorwurf / von der Pflichtverletzung betroffene Bereiche: Verletzung der Pflicht zu gewissenhafter Berufsausübung (§ 43 Abs. 1 Satz 1 WPO)

Einzelheiten: Nichtbeanstandung fehlerhafter fiktiver Umsatzerlöse und einer unzureichenden Erläuterung einer Fehlerkorrektur in jeweils einem Fall und Nichtbeanstandung der unzureichenden Prognoseberichterstattung im Lagebericht in vier Fällen

Datum der Veröffentlichung: 7. Januar 2026

1

Maßnahmen: Rüge

Adressat der Maßnahmen: natürliche Person

Art der Tätigkeit / Auftragsgegenstand: steuerberatende Tätigkeit namens einer WPG

Vorwurf / von der Pflichtverletzung betroffene Bereiche: Verstoß gegen die Pflicht zu berufswürdigem Verhalten (§ 43 Abs. 2 Satz 3 WPO)

Einzelheiten: rechtsgrundlose und vorsätzliche Verweigerung der Mandatsdatenübertragung (elektronische Handakte, § 51b Abs. 7 WPO) nach Mandatskündigung an den Folgeberater aufgrund persönlicher Eigeninteressen

Datum der Veröffentlichung: 7. Januar 2026