Bekanntmachung von Maßnahmen im Internet (§ 69 WPO)
Die Wirtschaftsprüferkammer veröffentlicht an dieser Stelle gemäß § 69 Abs. 1 WPO die berufsaufsichtlichen Maßnahmen, die sie aufgrund von Berufspflichtverletzungen ihrer Mitglieder ausgesprochen hat (§ 68 Abs. 1 WPO). Da es sich um eine neue Regelung handelt, betrifft dies nur Maßnahmen, die nach Inkrafttreten des Abschlussprüferaufsichtsreformgesetzes am 17. Juni 2016 unanfechtbar oder rechtskräftig geworden sind.
Die Bekanntmachung hat auch Informationen zu Art und Charakter des Verstoßes mitzuteilen, darf aber keine personenbezogenen Daten enthalten, also keine Informationen über bestimmte oder bestimmbare (das heißt direkt oder indirekt identifizierbare) natürliche Personen. Werden solche Maßnahmen allerdings gegen Berufsgesellschaften ausgesprochen (§ 71 Abs. 2 WPO), sind die betroffenen Gesellschaften grundsätzlich zu nennen. Auch in diesen Fällen ist eine Anonymisierung vorzunehmen, wenn anderenfalls die Stabilität der Finanzmärkte oder laufende strafrechtliche Ermittlungen gefährdet oder den Beteiligten ein unverhältnismäßig großer Schaden zugefügt würde (§ 69 Abs. 2 WPO).
Die Veröffentlichung ist für fünf Jahre ab Unanfechtbarkeit oder Rechtskraft vorgesehen (§ 69 Abs. 3 WPO).
Informationen zu berufsaufsichtlichen Maßnahmen, die Berufspflichtverletzungen bei der Abschlussprüfung von Unternehmen von öffentlichem Interesse nach § 319a Abs. 1 Satz 1 HGB betreffen, werden von der Abschlussprüferaufsichtsstelle (APAS) zusammen mit weiteren abschlussprüfungsbezogenen Maßnahmen auf ihrer Internetseite bekannt gemacht (§ 66a Abs. 6, 69 Abs. 1 und Abs. 1a WPO).
Maßnahmen im Jahr 2020
24
Maßnahme: Rüge
Adressat der Maßnahme: natürliche Person
Art der Tätigkeit / Auftragsgegenstand: Prüfung gemäß § 16 MaBV bei einem Bauträger
Vorwurf / von der Pflichtverletzung betroffene Bereiche: unzureichende Prüfungsdurchführung und Berichterstattung
Einzelheiten: Prüfungsdurchführung mit wesentlichen Mängeln; fehlende Berücksichtigung der aktuellen fachlichen Vorschriften; unzureichende Prüfungsberichterstattung und Erteilung eines gesetzwidrigen Prüfungsvermerks
Datum der Veröffentlichung: 12. Januar 2021
23
Maßnahme: Rüge mit Geldbuße (4.000 EUR)
Adressat der Maßnahme: natürliche Person
Art der Tätigkeit / Auftragsgegenstand: Durchführung gesetzlicher Abschlussprüfungen nach §§ 316 ff. HGB
Vorwurf / von der Pflichtverletzung betroffene Bereiche: fehlende Prüfungsberechtigung nach § 319 Abs. 1 Satz 3 HGB
Einzelheiten: Durchführung gesetzlicher Abschlussprüfungen ohne den erforderlichen Auszug aus dem Berufsregister über die Eintragung der Anzeige der Tätigkeit als gesetzlicher Abschlussprüfer gemäß §§ 38 Nr. 1 h) i. V. m. 57a Abs. 1 Satz 2 WPO bei Abschluss der Prüfung in zwei Fällen
Datum der Veröffentlichung: 2. Dezember 2020
22
Maßnahme: Rüge
Adressat der Maßnahme: natürliche Person
Art der Tätigkeit / Auftragsgegenstand: Gesetzliche Prüfung von Jahresabschlüssen einer Stiftung
Vorwurf / von der Pflichtverletzung betroffene Bereiche: mangelhafte Prüfungsdurchführung, unzureichende Berichterstattung
Einzelheiten: unzureichende Prüfungsberichterstattung; Nichtbeanstandung unzureichender Lageberichterstattung; fehlende Beachtung der Erweiterung des Prüfungsauftrags durch die StiftO i. V. m. landesrechtlichen Vorschriften
Datum der Veröffentlichung: 2. Dezember 2020
21
Maßnahme: Rüge
Adressat der Maßnahme: natürliche Person
Art der Tätigkeit / Auftragsgegenstand: Gesetzliche Prüfung von Jahresabschlüssen einer Stiftung
Vorwurf / von der Pflichtverletzung betroffene Bereiche: mangelhafte Prüfungsdurchführung, unzureichende Berichterstattung
Einzelheiten: unzureichende Prüfungsberichterstattung; Nichtbeanstandung unzureichender Lageberichterstattung; fehlende Beachtung der Erweiterung des Prüfungsauftrags durch die StiftO i. V. m. landesrechtlichen Vorschriften
Datum der Veröffentlichung: 2. Dezember 2020
20
Maßnahme: Rüge mit Geldbuße (500 EUR)
Adressat der Maßnahme: natürliche Person
Art der Tätigkeit / Auftragsgegenstand: Pflichten im Zusammenhang mit der Berufszugehörigkeit
Vorwurf / von der Pflichtverletzung betroffene Bereiche: Verletzung der Pflicht, für einen lückenlosen Haftpflicht-Versicherungsschutz zu sorgen, § 54 Abs. 1 Satz 1 WPO
Einzelheiten: wiederholtes schuldhaftes Zulassen einer Lücke in der Berufshaftpflichtversicherung, trotz vorheriger Sanktionierung gleichartiger Verstöße
Datum der Veröffentlichung: 2. Dezember 2020
19
Maßnahme: Rüge mit Geldbuße (500 EUR)
Adressat der Maßnahme: natürliche Person
Art der Tätigkeit / Auftragsgegenstand: Pflichten im Rahmen der berufsständischen Selbstverwaltung
Vorwurf / von der Pflichtverletzung betroffene Bereiche: Verletzung der Beitragspflicht, § 61 Abs. 1 WPO
Einzelheiten: wiederholte schuldhafte Nichtzahlung des Beitrags zur Wirtschaftsprüferkammer und Zulassen der Zwangsvollstreckung trotz vorheriger Sanktionierung gleichartiger Verstöße
Datum der Veröffentlichung: 2. Dezember 2020
18
Maßnahme: Rüge mit Geldbuße (7.500 EUR) sowie Verbot, auf bestimmten Tätigkeitsgebieten für die Dauer von einem Jahr tätig zu werden
Adressat der Maßnahme: natürliche Person
Art der Tätigkeit / Auftragsgegenstand: Ausstellung einer Bescheinigung nach § 64 EEG sowie freiwillige Prüfung eines Jahresabschlusses (HGB)
Vorwurf / von der Pflichtverletzung betroffene Bereiche: Verstoß gegen die gesetzlichen Anforderungen nach § 64 EEG, unzureichende Prüfungshandlungen bei der Jahresabschlussprüfung
Einzelheiten: Erteilung einer grob fehlerhaften Bescheinigung nach § 64 Abs. 3 EEG; unzureichende Prüfung der Fortbestehensprognose
Datum der Veröffentlichung: 2. Dezember 2020
17
Maßnahme: Rüge
Adressat der Maßnahme: natürliche Person
Art der Tätigkeit / Auftragsgegenstand: Pflichten im Rahmen der berufsständischen Selbstverwaltung
Vorwurf / von der Pflichtverletzung betroffene Bereiche: Verletzung der Beitragspflicht, § 61 Abs. 1 WPO
Einzelheiten: wiederholte schuldhafte Nichtzahlung des Beitrags zur Wirtschaftsprüferkammer und Zulassen der Zwangsvollstreckung
Datum der Veröffentlichung: 25. November 2020