Beiratswahl 2026

Zweite Sitzung der unabhängigen Wahlkommission (uWK)

Die unabhängige Wahlkommission (uWK) hat sich am 3. Dezember 2025 zu ihrer zweiten Sitzung in Berlin getroffen. Sie ist zuständig für die Leitung und Durchführung der Beiratswahlen 2026.

Ausgehend vom Berufsregister zum Stichtag 1. Dezember 2025 hat die uWK die Größe des kommenden Beirates bestimmt. Auf der Grundlage von § 59 Abs. 3 Satz 2 WPO in Verbindung mit § 7 Abs. 2 Satz 1 Satzung WPK werden im Jahr 2026 48 Beiratsmitglieder aus der Gruppe der Wirtschaftsprüfer und 9 Beiratsmitglieder aus der Gruppe der vereidigten Buchprüfer gewählt.

Die Wahlbekanntmachung als Startsignal für die Wahlen des Beirates 2026 mit weiteren Informationen zur Zahl der Beiratsmitglieder, zum Vorschlagsverfahren und zur Briefwahl wird im WPK Magazin 1/2026 und im Internet veröffentlicht werden.

Zeitgleich mit der Veröffentlichung der Wahlbekanntmachung werden allen Mitgliedern auch die notwendigen Wahlunterlagen für das Wahlvorschlagsverfahren im Internet zur Verfügung gestellt.

Die uWK wird ihre Beratungen im kommenden Jahr fortsetzen. Im Mittelpunkt wird dann die Zulassung der Kandidaten und die Abstimmung des weiteren Wahlverfahrens stehen

Die unabhängige Wahlkommission