Bekanntmachung

Wahl der Mitglieder des Beirates 2026 – Nachnominierung eines Mitgliedes aus der Gruppe der vereidigten Buchprüfer für die unabhängige Wahlkommission

Im Sommer 2024 hatte der Vorstand mit Zustimmung des Beirates die unabhängige Wahlkommission für die kommende Wahl berufen und die Mitglieder hierüber unterrichtet („Neu auf WPK.de“ vom 18. Juni 2024).

Nachdem ein Mitglied aus der Gruppe der vereidigten Buchprüfer sein Mandat niedergelegt hat und damit aus der unabhängigen Wahlkommission ausgeschieden ist, wird vor einer Neubesetzung allen Mitgliedern die Gelegenheit gegeben, Kandidatinnen und Kandidaten für die Wahlkommission aus der Gruppe der vereidigten Buchprüfer vorzuschlagen.

Die Wahlkommission organisiert die Wahl nach Maßgabe der gesetzlichen und satzungsrechtlichen Bestimmungen. Sie berät und entscheidet vorwiegend in Sitzungen, die regelmäßig in der Hauptgeschäftsstelle in Berlin stattfinden.

Die Kandidaten müssen persönlich wählbar und stimmberechtigt sein (§ 2 Abs. 3 WahlO). Sie dürfen weder Mitglieder des Vorstandes, des Beirates oder der Kommission für Qualitätskontrolle sein, noch dürfen sie beabsichtigen, für ein solches Amt zu kandidieren (§ 2 Abs. 4 WahlO). Dem Nachweis der Berufungsvoraussetzungen dient die auf der Internetseite der WPK bereitstehende Erklärung.

Vor diesem Hintergrund wird um Vorschläge von Kandidatinnen und Kandidaten aus der Gruppe der vereidigten Buchprüfer für die Wahlkommission für die Wahl der Mitglieder des Beirates 2026 einschließlich der Erklärung über die Berufungsvoraussetzungen bis spätestens Freitag, den 9. Januar 2026 gebeten.

Wenn Sie Fragen haben, wenden Sie sich bitte an die Geschäftsstelle der WPK:
Telefon +49 30 726161-143
E-Mail peter.uhlmann@wpk.de