Prüfungsschwerpunkte der Prüfungssaison 2026

Am 14. Oktober 2025 hat die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde ESMA (European Securities and Markets Authority) ihre Prüfungsschwerpunkte für die kommende Prüfungssaison 2026 veröffentlicht. Diese wurden gemeinsam mit den nationalen Aufsichtsbehörden festgelegt und sind bei der Erstellung und Prüfung der IFRS-Abschlüsse für das Geschäftsjahr 2025 von kapitalmarktorientierten Unternehmen besonders zu berücksichtigen.
IFRS-Abschlüsse
Als einen Prüfungsschwerpunkte für die IFRS-Abschlüsse nennt die ESMA geopolitische Risiken und Unsicherheiten. Diese dürften aufgrund ihrer weitreichenden und vielfältigen Auswirkungen auf die Geschäftsentwicklung, die Finanzlage und die Offenlegungspflichten für den Jahresabschluss 2025 von großer Bedeutung sein. Auf die Finanzberichterstattung könnten sich diese beispielsweise in potenziellen Wertminderungen und Abschreibungen von Vermögenswerten, in Änderungen bei der Umsatzrealisierung oder bei der Werthaltigkeit latenter Steueransprüche auswirken. Darüber hinaus könnten Neubewertungen der Rückstellungen, der Liquiditätsrisiken, der in Bewertungsmodellen verwendeten Schlüsselannahmen, der Einhaltung von Kreditauflagen, der Annahmen zur Unternehmensfortführung oder ähnlichem erforderlich sein.
Einen weiteren Schwerpunkt legt die ESMA auf die Segmentberichterstattung der Unternehmen. Vor allem müssen hierbei die Zuordnung der Geschäftssegmente mit der internen Steuerung durch das Management übereinstimmen und die Kriterien für Aggregation, Segmentabgrenzung sowie bedeutende Kunden oder Regionen klar erläutert werden.
Nachhaltigkeitsberichterstattung
Auch hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung hat die ESMA Prüfungsschwerpunkte festgelegt. Erwartet werden beispielsweise detaillierte Angaben zum Prozess der Wesentlichkeitsanalyse, insbesondere zu Schwellenwerten, Datenquellen, Stakeholdern und Entscheidungswegen.
ESEF
Bei der Prüfung der Jahresabschlüsse 2025, die im ESEF-Format eingereicht werden, achten die ESMA und die Aufsichtsbehörden besonders auf häufig auftretende Fehler in der Kapitalflussrechnung. Unternehmen sollten sorgfältig prüfen, ob diese typischen Fehler auch ihre einzelnen Posten in der Kapitalflussrechnung betreffen, bevor sie diese im ESEF-Format kennzeichnen und einreichen.