Offenlegung

Ordnungsgeldverfahren für das Geschäftsjahr mit dem Bilanzstichtag 31. Dezember 2024

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Das Bundesamt für Justiz hat mitgeteilt, dass es gegen Unternehmen, deren gesetzliche Frist zur Offenlegung von Rechnungslegungsunterlagen für das Geschäftsjahr mit dem Bilanzstichtag 31. Dezember 2024 am 31. Dezember 2025 endet, vor Mitte März 2026 kein Ordnungsgeldverfahren nach § 335 HGB einleiten wird.

Dies ist mit dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz abgestimmt und soll angesichts der Nachwirkungen der Ausnahmesituation der COVID-19-Pandemie letztmalig die Belange der Beteiligten angemessen berücksichtigen. Dementsprechend ist es die letzte Verschiebung.