Jahresbericht 2025 – Anzahl der Sanktionen leicht angestiegen
Der Bericht über die Berufsaufsicht 2025 gibt einen Überblick über die Entwicklung und den Gegenstand der Verfahren. Die Anzahl der in 2025 erledigten Aufsichtsverfahren (137) liegt im Bereich der Vorjahre (2024: 160, 2023: 105, 2022: 142). Die weitaus meisten Verfahren wurden eingestellt oder mit einer Belehrung abgeschlossen. Es wurden aber auch 38 Verfahren mit berufsaufsichtlichen Maßnahmen beendet (2024: 35, 2023: 17, 2022: 26). Davon wurde in einem Fall ein befristetes Tätigkeitsverbot ausgesprochen. In 21 Verfahren wurden Geldbußen neben dem Ausspruch einer Rüge verhängt und in 16 Verfahren allein eine Rüge erteilt.
Die Erledigungsarten der im Jahr 2025 von der WPK abgeschlossenen Verfahren gliedern sich wie folgt auf:
- 38 Verfahren (27,8 %) wurden eingestellt, weil keine Pflichtverletzung festzustellen war.
- In 13 Verfahren (9,5 %) schieden die Berufsangehörigen aus dem Berufsstand aus.
- In weiteren 48 Verfahren (35 %) lag zwar eine Pflichtverletzung vor, der Vorwurf war aber nicht so erheblich, dass eine Sanktion in Form einer berufsaufsichtlichen Maßnahme erforderlich gewesen wäre.
- 38 berufsaufsichtliche Maßnahmen wurden in Jahr 2025 rechts- oder bestandskräftig (27,7 %). Neben Rügen wurden ein befristetes Tätigkeitsverbot ausgesprochen sowie 21 Geldbußen zwischen 500 Euro und 25.000 Euro verhängt. Die WPK hat die Maßnahmen auf ihrer Internetseite bekannt gemacht.
Die unanfechtbaren berufsaufsichtlichen Maßnahmen beruhten mit 21 Fällen (55 %) im Schwerpunkt auf fachlichen Fehlern bei gesetzlichen oder freiwilligen Abschlussprüfungen, acht Maßnahmen (21 %) betrafen die Durchführung gesetzlicher Abschlussprüfungen ohne die nach § 319 Abs. 1 Satz 3 HGB erforderliche Prüfberechtigung. In fünf weiteren Fällen (13 %) wurden die Maßnahmen wegen berufsunwürdigen Verhaltens verhängt.