ISA 240 (Revised)

IAASB veröffentlicht geänderten ISA 240 Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers bei dolosen Handlungen

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Das International Auditing and Assurance Board (IAASB) hat am 8. Juli 2025 den geänderten ISA 240 Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers bei dolosen Handlungen (International Standard on Auditing 240 (Revised): The Auditor’s Responsibilities Relating to Fraud in an Audit of Financial Statements) unmittelbar nach dessen Bestätigung durch das Public Interest Oversight Board (PIOB) veröffentlicht. Die WPK hatte zu dem Entwurf des Standards Stellung genommen („Neu auf WPK.de“ vom 31. Mai 2024).

Wesentliche Änderungen

Die wesentlichen Änderungen im Vergleich zum bisherigen ISA 240 sind:

  • Klarstellung der Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers in Bezug auf dolose Handlungen (fraud),
  • Stärkung der kritischen Grundhaltung,
  • höhere Anforderungen an die Identifizierung und Beurteilung der Risiken wesentlicher falscher Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen,
  • Klarstellung der Reaktionen des Abschlussprüfers auf während der Prüfung identifizierte dolose Handlungen beziehungsweise den Verdacht auf dolose Handlungen,
  • erweiterte Kommunikation mit dem Management und den für die Überwachung Verantwortlichen,
  • erhöhte Transparenz hinsichtlich der Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers und der Prüfungshandlungen in Bezug auf dolose Handlungen im Bestätigungsvermerk,
  • höhere Anforderungen an die Prüfungsdokumentation hinsichtlich der in Bezug auf dolose Handlungen durchgeführten Prüfungshandlungen.

ISA 240 (Revised) ist für die Prüfung von Abschlüssen für Zeiträume anzuwenden, die am oder nach dem 15. Dezember 2026 beginnen. Somit betreffen die Änderungen bei kalendergleichen Geschäftsjahren erstmals Prüfungen von Jahres- und Konzernabschlüssen zum 31. Dezember 2027.