Künstliche Intelligenz

Fragen und Antworten zum Einsatz von künstlicher Intelligenz in der WP-Praxis (Stand: 17. November 2025)

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Cover KI-FAQ

Der Vorstandsausschuss Künstliche Intelligenz der WPK (VKI) hat in seiner Sitzung am 17. November 2025 den Katalog der „Fragen und Antworten zum Einsatz von künstlicher Intelligenz in der WP-Praxis“ aktualisiert. Der Vorstand der WPK hat der Überarbeitung zugestimmt.

Der VKI hat sich unter anderem mit der beruflichen Verschwiegenheitspflicht bei der Nutzung von KI-Anwendungen befasst, die von externen Dritten angeboten werden. Erörtert wurde auch, welche Aspekte das Qualitätssicherungssystem in Abhängigkeit von Art, Umfang und Komplexität der KI abdecken sollte. Diese Anpassungen in Frage 2.2. betreffen konkret

  • die Inanspruchnahme von Dienstleistungen (§ 50a WPO),
  • das Verbot der Verwertung von Berufsgeheimnissen (§ 323 Abs. 1 Satz 2 HGB, § 11 BS WP/vBP),
  • die Dokumentation (§ 51b WPO, unter anderem §§ 39 und 58 Berufssatzung WP/vBP) und
  • die Qualitätssicherung (§ 55b WPO, § 50 ff. Berufssatzung WP/vBP).

Darüber hinaus wurden punktuelle Aktualisierungen oder Klarstellungen vorgenommen.