Nachhaltigkeit

Erklärung der ESMA zur Aufsicht über die Nachhaltigkeitsberichterstattung gemäß ESRS

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Am 20. Juni 2025 hat die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (European Securities and Markets Authority – ESMA) eine Erklärung zur Aufsicht über die Nachhaltigkeitsberichterstattung gemäß den European Sustainability Reporting Standards (ESRS) veröffentlicht.

Bereits seit Januar 2025 gelten die neuen Leitlinien zur Durchsetzung von Nachhaltigkeitsinformationen (Guidelines on Enforcement of Sustainability Information – GLESI) („Neu auf WPK.de“ vom 6. Mai 2025). Diese bieten einen prinzipienbasierten Rahmen, der es den nationalen Aufsichtsbehörden – wie etwa der BaFin in Deutschland – ermöglicht, ihren Aufsichtsansatz über die berichtspflichtigen Unternehmen entsprechend auszugestalten.

Aktuell beobachtet die ESMA jedoch Unsicherheiten, die sich vor allem aus der erstmaligen Anwendung der ESRS, der teilweise noch ausstehenden Umsetzung der CSRD in nationales Recht und den Vorschlägen der Europäischen Kommission im Rahmen des Omnibus-Paketes I ergeben.

Spielräume für eine verhältnismäßige und flexible Umsetzung der regulatorischen Anforderungen

Mit der nun veröffentlichten Erklärung möchte die ESMA das Engagement mit den nationalen Aufsichtsbehörden bekräftigen und eine transparente und glaubwürdige Nachhaltigkeitsberichterstattung der betroffenen Unternehmen fördern. Damit soll auch dem Risiko von Greenwashing begegnet werden. Mit der Erklärung betont die ESMA die Möglichkeit, die regulatorischen Anforderungen an diese Unternehmen verhältnismäßig und flexibel zu gestalten, da die Leitlinien entsprechende Spielräume vorsehen. Auch können die nationalen Aufsichtsbehörden eine unterstützende Rolle einnehmen, indem sie auf Bereiche hinweisen, in denen die Unternehmen ihre Berichterstattung verbessern können (beispielweise durch Dialoge oder informelle Maßnahmen).