Beirat der WPK

Bericht über die Sitzung am 28. November 2025

Der Beirat der WPK kam am 28. November 2025 zu seiner Sitzung zusammen.

Bericht des Vorstandes der WPK

Präsident Dörschell berichtete über wesentliche Entwicklungen seit der letzten Beiratssitzung am 13. Juni 2025.

Die Politik habe angekündigt, die Rahmenbedingungen für eine positive Wirtschaftsentwicklung schaffen zu wollen. Von der Umsetzung sei leider noch nicht viel zu erkennen. Mit Blick auf die in der Presse skizzierte volkswirtschaftlich schwierige Lage im dritten Jahr in Folge, Gewinneinbrüche in der Automobilindustrie und energieintensive Betriebe, die ihre Investitionen ins Ausland verlagern, sowie Stellenstreichungen in Deutschland bestehe eine ganz eigene Herausforderung darin, mit berufsständischen Themen politisches Gehör zu finden.

Zusammen mit den Geschäftsführern der WPK habe er eine Vielzahl von Terminen mit Vertretern von Politik, Verbänden, BaFin und BMWE wahrgenommen, in denen die Gesetzesvorhaben zur Modernisierung der Berufsrechts der Wirtschaftsprüfer sowie zur Umsetzung der CSRD im Mittelpunkt gestanden hätten. Hinzugekommen seien Fragen zu Private Equity-Beteiligungen in Wirtschaftsprüfungsgesellschaften. Zudem habe man einmal mehr im BMWE an die Zusammenführung der Prüferberufe erinnert.

Präsident Dörschell verwies auf die Verschiebung der Erstanwendung der CSRD um zwei Jahre. Große Kapitalgesellschaften und haftungsbeschränkte Personengesellschaften werden damit im Jahr 2027 berichts- und prüfungspflichtig, kapitalmarktorientierte kleine und mittlere Unternehmen im Jahr 2028. Inhaltlich sollen nach aktuellem Stand zur Nachhaltigkeitsberichterstattung nach der CSRD und Taxonomie-Verordnung nur noch Unternehmen mit über 1.750 Beschäftigten und einem Jahresumsatz über 450 Mio. Euro verpflichtet sein. Die Sorgfaltspflichten in der Lieferkette sollen nur sehr großen Unternehmen mit mehr als 5.000 Beschäftigten und einem Jahresumsatz von über 1,5 Mrd. Euro auferlegt werden. Die Änderungen sind Teil des erwarteten Omnibus-Entlastungspakets der EU-Kommission zur Entbürokratisierung. Die Trilog-Verhandlungen sollen bis zum Ende des Jahres abgeschlossen sein. Soweit der Bundesrat im Oktober für das CSRD-Umsetzungsgesetz eine Erweiterung des Prüfungskreises um sogenannte Independent Service Providers angeregt hat, hat sich die WPK in einer weiteren Stellungnahmen deutlich dagegen ausgesprochen.

Die WPK habe sich in eigener Sache für eine Nachhaltigkeitsberichterstattung nach VSME ausgesprochen, wenngleich sie nach der Neubewertung der CSRD-Vorgaben nicht dazu verpflichtet wäre. Präsident Dörschell betonte indes die Signalwirkung der freiwilligen Berichterstattung im politischen Berlin.

Das Gesetzesvorhaben zur Modernisierung des Berufsrechts ist nicht der Diskontinuität unterfallen und konnte direkt in die neue Legislaturperiode übernommen werden. Themen wie der Syndikus-WP/vBP, die Mitarbeiterbeteiligung und die Liberalisierung bei den Regelungen zu Niederlassungen wurden gegenüber Politikern nochmals mit Nachdruck adressiert.

Präsident Dörschell berichtete weiter, dass das Thema „Private Equity in Berufsgesellschaften“ seit der Sommersitzung deutlich an Fahrt aufgenommen habe. Die diesbezügliche Verlautbarung des Vorstandes wurde auf der Internetseite der WPK („Neu auf WPK.de“ vom 14. Juli 2025) und im WPK Magazin 3/2025, Seite 26, veröffentlicht. Maßgebend sei, dass Berufsgrundsätze im Falle einer solchen Beteiligung nicht in Frage gestellt würden. Die WPK werde die Einhaltung der europäischen und deutschen Regelungen überwachen und auch kommende Entwicklungen dahingehend beobachten, ob von Seiten des Gesetzgebers oder des Berufsstandes nachjustiert werden müsse.

Eine Zusammenführung der Prüferberufe sei ein vom Vorstand weiterhin verfolgtes Thema, das seit Jahren mehrfach an das BMWE adressiert werde, dort bisher jedoch auf Zurückhaltung gestoßen sei. Erst kürzlich sei jedoch ein Gesprächstermin erfolgreich vereinbart worden. Vertreter der vereidigten Buchprüfer, unter anderem Vizepräsident Maximilian Amon, hätten im BMWE persönlich vorgetragen, um die Zusammenführung wieder anzustoßen.

Zu den Aktivitäten des Ausschusses Berufsnachwuchs und -examina berichtete Präsident Dörschell, dass der Ausschuss unter Vorsitz von Barbara Hoffmann insbesondere Änderungsvorschläge zum WP-Examen erarbeitet habe. Dabei gehe es unter anderem um

  • die Reduzierung der Bearbeitungszeit der Aufsichtsarbeiten auf vier Stunden mit Ausnahme der Klausuren im Prüfungsgebiet Steuerrecht,
  • die Reduzierung der Anzahl der Klausuren im Prüfungsgebiet Angewandte Betriebswirtschaftslehre, Volkswirtschaftslehre von zwei auf eine,
  • den Entfall der mündlichen Prüfung, wenn die schriftliche Prüfung mit mindestens 4,00 bewertet wurde, mit Ausnahme des Prüfungsgebietes Wirtschaftliches Prüfungswesen, Unternehmensbewertung und Berufsrecht,
  • eine moderate Entschlackung der Prüfungsgebiete gemäß § 4 WiPrPrüfV.

Darüber hinaus habe sich der Ausschuss mit weiteren Anrechnungsmöglichkeiten von Studienleistungen befasst und entsprechende Gespräche mit Hochschullehrern der Betriebswirtschaftslehre und des Wirtschaftsrechts geführt. Zudem sei der Ausschuss mit den Auswirkungen der CSRD-Umsetzung auf das WP-Examen befasst und begleite die Aktivitäten der WPK im Bereich Nachwuchs. Der Anregung des Ausschusses folgend werde die WPK ihre jährlichen Auftritte auf Messen zur Berufsorientierung ab 2026 erhöhen.

Abschließend verwies der Präsident auf die Veranstaltungen der WPK im nächsten Jahr. Die Kammerversammlung finde am 20. Mai 2026 wieder online statt. Aufgrund viel positiven Feedbacks habe sich dieses Format bewährt. Da aber auch der unmittelbar persönliche Kontakt nicht zu kurz kommen soll, werde es am 8. Oktober 2026 den „WPK Herbstempfang“ im Dachgartenrestaurant auf dem Reichstagesgebäude geben.

Wirtschaftsplan 2026 der WPK

Vizepräsident Amon berichtete den Beiratsmitgliedern über den vom Vorstand aufgestellten Wirtschaftsplan 2026. Darüber hinaus berichtete Karl-Heinz Brosent als Vorsitzender des Haushaltsausschusses über die Analyse und Erörterungen im Haushaltsausschuss.

Der vom Vorstand aufgestellte Wirtschaftsplan 2026 wurde im Anschluss an die Aussprache durch den Beirat festgestellt (siehe „Neu auf WPK.de“ vom 5. Dezember 2025).

22. Änderung der Gebührenordnung –  Einführung eines Gebührentatbestandes für die Weitergabe von Mitgliederdaten

Der Beirat hat die Einführung eines Gebührentatbestandes für die Weitergabe von Mitgliederdaten an nichtöffentliche Stellen in Höhe von 300 Euro beschlossen. Die Änderung kann ihre Wirkung entfalten, sobald das Gesetz zur Stärkung der genossenschaftlichen Rechtsform in Kraft getreten ist.

Bestellung des vorsitzenden Mitgliedes der Aufgaben- und Widerspruchskommission

Der Beirat hat beschlossen, den Leitenden Ministerialrat Andreas Machwirth für die Zeit vom 1. Januar 2026 bis zum 31. Dezember 2028 als vorsitzendes Mitglied der Aufgaben- und der Widerspruchskommission zu bestellen.

Einführung einer neuen Regelung zur speziellen Pflicht zur Fortbildung als Prüfer für Nachhaltigkeitsberichterstattung

Dem Beirat wurde der fortentwickelte Entwurf einer neuen Regelung zur speziellen Pflicht zur Fortbildung als Prüfer für Nachhaltigkeitsberichterstattung nach § 13d Abs. 3 WPO („Grandfather“, § 5a BS WP/vBP-E) und eine Ergänzung zur allgemeinen Fortbildungsverpflichtung (§ 5 Abs. 4 BS WP/vBP) vorgestellt. Im Vertrauen auf ein baldiges Inkrafttreten des CSRD-Umsetzungsgesetzes haben sich viele WP/vBP bereits entsprechend fortgebildet. Die politisch bedingten Verzögerungen im Gesetzgebungsprozess dürfen nicht zu Ihren Lasten gehen, sodass nach dem fortentwickelte Regelungsentwurf spezielle Fortbildungen anerkannt werden sollen, die nach dem Inkrafttreten der ursprünglichen EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung absolviert wurden (5. Januar 2023).

Der Beirat hat hiergegen keine Bedenken geäußert.

Vorstellung des Leiters der APAS

Seit dem 1. Juni 2025 ist der langjährige Leiter der Unterabteilung Berufsaufsicht und Marktbeobachtung nunmehr der Leiter die Abschlussprüferaufsichtsstelle (APAS). In der Beiratssitzung hat sich WP/StB Naif-Raffael Kanwan vorgestellt und kam mit den Mitgliedern des Beirates ins Gespräch.

Ausblick

Angesichts der Notwendigkeit der zeitnahen Einführung einer Regelung zur speziellen Pflicht zur Fortbildung als Prüfer für Nachhaltigkeitsberichterstattung und der damit verbundenen Änderungen der Berufssatzung wird es gegebenenfalls eine außerordentliche Beiratssitzung möglichst zeitnah zum Inkrafttreten des CSRD-Umsetzungsgesetzes geben.

Die letzte reguläre Sitzung des amtierenden Beirates wird am 19. Juni 2026 stattfinden.

ge/jo/la