Vorstand der WPK

Bericht über die Sitzung am 27. November 2025

Der Vorstand der WPK informiert regelmäßig über seine Tätigkeit. Nachfolgend sind Informationen zu den wichtigsten Beratungsergebnissen aus der Sitzung am 27. November 2025 zusammengefasst.

Austausch mit Regierungsvertretern zu aktuellen Gesetzgebungsverfahren

Vertreter des Vorstandes haben sich mit verschiedenen Regierungsvertretern zum Stand der aktuellen Gesetzgebungsverfahren zur Modernisierung des Berufsrechts der Wirtschaftsprüfer (WPO-Novelle) sowie zum CSRD-Umsetzungsgesetz ausgetauscht. Der Vorstand bekräftigte in diesen Gesprächen sein Interesse an einer alsbaldigen Umsetzung der Gesetze. Der Vorstand der WPK wird weiterhin mit Regierungsvertretern im Gespräch bleiben.

Nominierung deutscher Kandidaten für die IFAC-Gremien und die unabhängigen Standardsetzer IESBA und IAASB

Der Vorstand hat sich zur Nominierung deutscher Kandidaten für die IFAC-Gremien und die unabhängigen Standardsetzer IAASB und IESBA für eine Amtszeit ab 2027 beraten.

Zusätzliche Prüfung zum Prüfer für Nachhaltigkeitsberichte

Der aktuelle Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der CSRD sieht in § 13c Abs. 1 WPO-E vor, dass Personen, die das Wirtschaftsprüferexamen bestanden haben und nicht die sogenannte Grandfather-Regelung in Anspruch nehmen können, als Voraussetzung für die Registrierung als Prüfer für Nachhaltigkeitsberichte ergänzend eine Prüfung ablegen müssen. Der Vorstand hat über Maßnahmen zur Durchführung dieser Prüfung beraten. Diese betreffen unter anderem die Berufung von Experten oder Expertinnen in die Aufgaben- und die Widerspruchskommission sowie in die Prüfungskommission.

Registrierung als Prüfer für Nachhaltigkeitsberichte nach Ablegung der zusätzlichen Prüfung nach § 13c Abs. 1 WPO-E

Der Vorstand erörterte die Registrierungsvoraussetzungen für Prüfer für Nachhaltigkeitsberichte nach Ablegung der zusätzlichen Prüfung nach § 13c Abs. 1 WPO-E. Diese umfassen auch den Nachweis einer mindestens achtmonatigen praktischen Ausbildung. Durch das verspätete Inkrafttreten des CSRD-Umsetzungsgesetzes – verbunden mit der Reduzierung der betroffenen Unternehmen – regt der Vorstand an, die Voraussetzungen für die Anerkennung der praktischen Ausbildung eher weit auszulegen.

lm/mß