Bericht über die Sitzung am 23. September 2025

Die Kommission für Qualitätskontrolle unterrichtet regelmäßig über ihre Tätigkeit. Im Folgenden sind die wichtigsten Beratungsergebnisse aus der Sitzung am 23. September 2025 zusammengefasst.
Risikoanalyse bei der Anordnung von Qualitätskontrollen bei WPG/BPG mit mittelbaren Private Equity-Beteiligungen
Die Kommission für Qualitätskontrolle hat sich mit der Risikoanalyse bei der Anordnung von Qualitätskontrollen in Fällen von mittelbaren Private Equity-Beteiligungen befasst. Sie teilt die Auffassung des Vorstandes der WPK, dass die Einhaltung der Berufsgrundsätze auch in diesen Fällen durch angemessene Maßnahmen sichergestellt werden muss (vgl. Verlautbarung des Vorstandes der WPK, „Neu auf WPK.de“ vom 14. Juli 2025). Gesetzliche Abschlussprüfer müssen Regelungen vorsehen und anwenden, die die Einhaltung dieser Berufsgrundsätze gewährleisten. Daher ist in jedem Fall, in dem bei einer WPG/BPG mit mittelbarer Private Equity-Beteilung über die Anordnung der Qualitätskontrolle zu entscheiden ist, dies bei der individuellen Risikoanalyse zu berücksichtigen.
Aus den Abteilungen der Kommission für Qualitätskontrolle
Es wurde die Löschung der Eintragung einer Berufspraxis als gesetzlicher Abschlussprüfer aus dem Abschlussprüferregister beschlossen. Den Grund dafür bildeten zahlreiche und wesentliche Mängel, die das Qualitätssicherungssystem als unangemessen und unwirksam erscheinen lassen. Des Weiteren wurden zwei Widersprüche gegen die Erteilung von Auflagen und die Anordnung einer Sonderprüfung beraten und zurückgewiesen. In einem Fall wurde die Frist für die Abgabe des Sonderprüfungsberichts wegen des Zeitablaufs im Widerspruchverfahren verlängert.
In drei weiteren Beratungsfällen zu den Qualitätskontrollen bei gemischten Praxen hat die Kommission Rückfragen an den Prüfer für Qualitätskontrolle zur weiteren Sachverhaltsaufklärung beschlossen.
Die Kommission für Qualitätskontrolle hat die Untersuchungen bei fünf Prüfern für Qualitätskontrolle abgeschlossen.