Bedeutung von Kooperationen bei der Entwicklung von Software

Fortschreitende technologische Entwicklungen haben nicht nur immer mehr Einfluss auf die Dienstleistungen des WP/vBP, sondern auch auf die Gegebenheiten bei deren Mandanten. Besonders interessant ist die Entwicklung von Software, die speziell an den Bedürfnissen der Mandanten ausgerichtet wird. Dazu gehen Berufsangehörige oftmals Kooperationen mit Softwareanbietern ein.
Um den Berufsstand hierbei zu unterstützen, möchte der Ausschuss Berufsrecht der WPK die berufsrechtlichen Grenzen aufzeigen, innerhalb derer solche Kooperationen zulässig sind. Dazu hat der Ausschuss Berufsrecht einen Praxishinweis zur Bedeutung von Kooperationen bei der Entwicklung von Software erarbeitet, den der Vorstand verabschiedet hat („Neu auf WPK.de“ vom 17. Juni 2025).
Der Praxishinweis stellt anhand von Beispielen dar, worauf Berufsangehörige bei der Eingehung von Kooperationen oder bei der Mitarbeit bei der Softwaregestaltung achten müssen.