Geldwäschebekämpfung
Anwendungshinweise der FIU zur GwG-Meldeverordnung ab sofort im geschützten Bereich der FIU-Website verfügbar

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Die Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (FIU) stellt ab sofort in dem geschützten Bereich ihrer Website im Teilbereich „Fachliche Informationen“ Anwendungshinweise zur GwG-Meldeverordnung, die ab dem 1. März 2026 in Kraft tritt, zur Verfügung.
Die GwG-Meldeverordnung enthält Regelungen zu den zu übermittelnden Daten, die zur Erfüllung der Meldepflicht nach § 43 Abs. 1 und § 44 des Geldwäschegesetzes erforderlich sind.
Die Anwendungshinweise der FIU zur GwG-Meldeverordnung unterstützen die Verpflichteten des Geldwäschegesetzes dabei, ihre Meldepflichten gesetzeskonform zu erfüllen.