Information des Präsidenten

17. März 2026

wp.net e.V. – Verband für die mittelständische Wirtschaftsprüfung (wp.net) kritisiert auf seiner Internetseite die Weitergabe eines Hinweisentwurfs der Kommission für Qualitätskontrolle (KfQK) zur Durchführung und Dokumentation der Qualitätskontrolle an das Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW). Dabei habe die Wirtschaftsprüferkammer ihre Neutralitätspflicht missachtet.

Der Präsident der Wirtschaftsprüferkammer erklärt, dass dem Vorstand der Wirtschaftsprüferkammer erstmals im Juni 2025 Entwürfe zur Überarbeitung des Hinweises zur Durchführung und Dokumentation einer Qualitätskontrolle sowie zur Berichterstattung über eine Qualitätskontrolle zur Kenntnis gelangt sind.

Auf Anregung des Vorstands der Wirtschaftsprüferkammer sowie in weiteren Beratungen hat die KfQK im weiteren Verlauf wesentliche Änderungen und Ergänzungen der Entwürfe vorgenommen und einstimmig beschlossen, den Due Process auf dieser Grundlage fortzusetzen. Vor einer finalen Verabschiedung gibt die KfQK derzeit den relevanten Berufsverbänden – einschl. wp.net – Gelegenheit zur Stellungnahme.

Die KfQK ist ein eigenständiges und unabhängiges Organ der Wirtschaftsprüferkammer und unterliegt nicht einem Weisungsrecht des Präsidenten oder des Vorstands. Die Mitglieder der KfQK werden durch den Beirat der Wirtschaftsprüferkammer gewählt. Dabei ist in der KfQK die gesamte Bandbreite des Berufsstands vertreten; das schließt auch Kollegen ein, die von wp.net vorgeschlagen wurden.

Die Notwendigkeit zur Überarbeitung der Hinweise der KfQK bestand aufgrund von Rückfragen von Prüfern für Qualitätskontrolle. Diese ergaben sich aufgrund der erstmaligen Anwendung des APAReG bei den danach turnusmäßigen Qualitätskontrollen bei gemischten Praxen.

Die KfQK hat im März 2025 einstimmig – unter Zustimmung auch der von wp.net vorgeschlagenen Kommissionsmitglieder – beschlossen, den damaligen Entwurfsstand mit dem Arbeitskreis des IDW zu teilen, der mit der Überarbeitung des „IDW Prüfungshinweis: Zur Durchführung der Qualitätskontrolle (IDW PH 9.140 (05.2025))“ befasst war; der IDW Prüfungshinweis wurde am 28. Mai 2025 veröffentlicht. Der Austausch mit dem IDW auf der Grundlage eines frühen Entwurfsstands erschien der KfQK zu diesem Zeitpunkt geboten, um Abgrenzungen zu diesem IDW Prüfungshinweis, der nicht als Entwurf veröffentlicht wurde, abzustimmen. Nach Kenntnis der KfQK hat kein anderer Verband eine Verlautbarung zur Durchführung von Qualitätskontrollen herausgegeben, sodass eine Bevorzugung des IDW gegenüber anderen Verbänden nicht zu erkennen ist.