Hinweise zur Durchführung des Examens

Wirtschaftsprüferexamen – Termine 2026/2027
Die Wirtschaftsprüferkammer ist seit dem 1. Januar 2004 für die Durchführung der Berufsexamina für Wirtschaftsprüfer zuständig. Die Prüfungen werden seitdem bundesweit einheitlich durchgeführt. Es gibt in jedem Jahr zwei Prüfungstermine.
1. Prüfungstermin 2026
Die schriftliche Prüfung in diesem Prüfungstermin ist für Februar 2026 vorgesehen.
Die Klausuren werden voraussichtlich wie folgt geschrieben:
3. Februar 2026
1. Aufsichtsarbeit in dem Modul „Wirtschaftliches Prüfungswesen, Unternehmensbewertung und Berufsrecht“
4. Februar 2026
2. Aufsichtsarbeit in dem Modul „Wirtschaftliches Prüfungswesen, Unternehmensbewertung und Berufsrecht“
5. Februar 2026
Aufsichtsarbeit in dem Modul „Wirtschaftsrecht“
10. Februar 2026
1. Aufsichtsarbeit in dem Modul „Steuerrecht“
11. Februar 2026
2. Aufsichtsarbeit in dem Modul „Steuerrecht“
12. Februar 2026
1. Aufsichtsarbeit in dem Modul „Angewandte Betriebswirtschaftslehre, Volkswirtschaftslehre“
13. Februar 2026
2. Aufsichtsarbeit in dem Modul „Angewandte Betriebswirtschaftslehre, Volkswirtschaftslehre“
2. Prüfungstermin 2026
Anträge auf Zulassung zum Wirtschaftsprüferexamen im 2. Prüfungstermin 2026 können in der Zeit vom 1. September 2025 bis zum
28. Februar 2026
bei den Landesgeschäftsstellen der Wirtschaftsprüferkammer gestellt werden. Der Zulassungsantrag ist über das Onlineportal Wirtschaftsprüferexamen, schriftlich oder elektronisch, im Übrigen formlos, unter Angabe des Prüfungstermins II/2026 zu stellen. Über das Zulassungs- und Prüfungsverfahren, insbesondere über die dem Antrag beizufügenden Unterlagen, informiert das Merkblatt der Prüfungsstelle für das Wirtschaftsprüferexamen bei der WPK.
Seit August 2021 ist es möglich, Teile des Wirtschaftsprüferexamens – die Modulprüfungen in den Prüfungsgebieten „Angewandte Betriebswirtschaftslehre, Volkswirtschaftslehre“, „Wirtschaftsrecht“ und „Steuerrecht“ – abzulegen, auch wenn die für die Zulassung zur Prüfung erforderliche praktische Tätigkeit einschließlich der erforderlichen Prüfungstätigkeit noch nicht vollständig erfüllt ist.
Für diese vorgezogene Zulassung reicht es aus, außer der erforderlichen Vorbildung (§ 8 WPO) mindestens sechs Monate praktische Tätigkeit (§ 9 Abs. 1 WPO) durch eine Arbeitgeberbescheinigung nachzuweisen.
Nur für die Teilnahme an der Modulprüfung „Wirtschaftliches Prüfungswesen, Unternehmensbewertung und Berufsrecht“ müssen die Zulassungsvoraussetzungen vollständig erfüllt und nachgewiesen werden.
Die schriftliche Prüfung in diesem Prüfungstermin ist für Juni und August 2026 geplant. Die zusätzliche Prüfung wird voraussichtlich am 23. Juni 2026 („Wirtschaftsrecht“) sowie am 24. und 25. Juni 2026 („Angewandte Betriebswirtschaftslehre, Volkswirtschaftslehre“) stattfinden.
Die Klausuren im August werden voraussichtlich wie folgt geschrieben:
11. August 2026
1. Aufsichtsarbeit in dem Modul „Wirtschaftliches Prüfungswesen, Unternehmensbewertung und Berufsrecht“
12. August 2026
2. Aufsichtsarbeit in dem Modul „Wirtschaftliches Prüfungswesen, Unternehmensbewertung und Berufsrecht“
13. August 2026
Aufsichtsarbeit in dem Modul „Wirtschaftsrecht“
18. August 2026
1. Aufsichtsarbeit in dem Modul „Steuerrecht“
19. August 2026
2. Aufsichtsarbeit in dem Modul „Steuerrecht“
20. August 2026
1. Aufsichtsarbeit in dem Modul „Angewandte Betriebswirtschaftslehre, Volkswirtschaftslehre“
21. August 2026
2. Aufsichtsarbeit in dem Modul „Angewandte Betriebswirtschaftslehre, Volkswirtschaftslehre“
1. Prüfungstermin 2027
Anträge auf Zulassung zum Wirtschaftsprüferexamen im 1. Prüfungstermin 2027 können in der Zeit vom 1. März 2026 bis zum
31. August 2026
bei den Landesgeschäftsstellen der Wirtschaftsprüferkammer gestellt werden.
Die schriftliche Prüfung ist in diesem Prüfungstermin für Februar 2027 vorgesehen. Die Klausuren werden voraussichtlich am 2., 3., 4., 5., 10., 11. und 12. Februar 2027 geschrieben.
Bis zum Ende des jeweiligen Antragszeitraumes kann nur die Zulassung zum nächstfolgenden Prüfungstermin beantragt werden, bis zum 28. (29.) Februar für den 2. Prüfungstermin mit der schriftlichen Prüfung im Juni und August und bis zum 31. August für den 1. Prüfungstermin im Folgejahr. Eine Verschiebung des Antrags auf einen späteren Prüfungstermin ist nicht möglich. Mit dem Zulassungsantrag über das Onlineportal Wirtschaftsprüferexamen ist die Anmeldung zu mindestens einer Modulprüfung erforderlich. Für die schriftliche Anmeldung steht ein Vordruck zur Verfügung. Die Anmeldung zu einer Modulprüfung ersetzt nicht den Zulassungsantrag, sie muss zusätzlich erfolgen!
Der Antragszeitraum ist auch bei der Anmeldung zu einer oder mehreren weiteren Modulprüfung/en zu berücksichtigen. Nur bis zu dessen Ende – 28. (29.) Februar beziehungsweise 31. August – können sich bereits zur Prüfung zugelassene Kandidaten zur Ablegung einer oder mehrerer weiterer Modulprüfung/en im kommenden Prüfungstermin anmelden. Das gilt auch für die Anmeldung zur Wiederholung einer Modulprüfung. Kandidatinnen und Kandidaten, die ihren Zulassungsantrag über das Onlineportal Wirtschaftsprüferexamen gestellt haben, können sich dort auch zu weiteren Modulprüfungen anmelden. Bei allen übrigen Kandidatinnen und Kandidaten bleibt es zunächst bei der Kommunikation per Post, Fax oder E-Mail. Ein neuer Antrag auf Zulassung zum Wirtschaftsprüferexamen muss bei der Anmeldung zu einer oder mehreren weiteren Modulprüfungen nicht gestellt werden!
Zulassung zur Prüfung
Es wird jeweils Anfang Januar über die Zulassung zum 1. Prüfungstermin und Mitte Mai sowie Mitte Juli über die Zulassung zum 2. Prüfungstermin entschieden. Die zugelassenen Bewerber werden gleichzeitig zu der schriftlichen Prüfung geladen, die im Februar beziehungsweise Juni oder August stattfindet. Gleichzeitig werden bereits zugelassene Kandidaten zu der schriftlichen Prüfung geladen, die sich zur Ablegung einer oder mehrerer weiterer Modulprüfung/en angemeldet haben.
Zahlung der Zulassungs- und Prüfungsgebühr
Mit dem Antrag auf Zulassung zur Prüfung sind grundsätzlich die Zulassungs- und die Prüfungsgebühr zu zahlen. Kandidaten, die sich zur Ablegung einer oder mehrerer weiterer Modulprüfung/en anmelden, müssen grundsätzlich die Prüfungsgebühr bei der Meldung zur Prüfung zahlen.
Bei der Rücknahme eines Zulassungsantrages wird die Hälfte der Zulassungsgebühr erstattet. Die Prüfungsgebühr wird bei der Rücknahme der Anmeldung zu einer Modulprüfung, auch wenn gleichzeitig der Antrag auf Zulassung zum Wirtschaftsprüferexamen zurückgenommen wird, abzüglich einer Bearbeitungsgebühr in Höhe von 20 %, erstattet.
Organisation der Prüfung
Die Prüfungsstelle behält sich für jeden Prüfungstermin vor, Kandidaten aus organisatorischen Gründen einer anderen Landesgeschäftsstelle der Wirtschaftsprüferkammer als der, bei der die Prüfungszulassung beantragt worden ist, zur weiteren Durchführung des Zulassungs- und Prüfungsverfahrens zuzuweisen. Sollte sich eine solche Entscheidung als notwendig erweisen, wird auf den Zeitpunkt des Eingangs des Zulassungsantrages abgestellt werden.
Auskunft zur Prüfung
Bei Fragen zur Zulassung zum Wirtschaftsprüferexamen oder dessen Durchführung wenden Sie sich bitte an eine der Landesgeschäftsstellen der Wirtschaftsprüferkammer oder an die Prüfungsstelle für das Wirtschaftsprüferexamen bei der Wirtschaftsprüferkammer unter pruefungsstelle@wpk.de.