Studiengänge nach § 8a WPO

Die nachfolgende Liste gibt einen Überblick über die Hochschulen, die Studiengänge anbieten, die nach § 8a WPO als zur Ausbildung von Wirtschaftsprüfern und Wirtschaftsprüferinnen besonders geeignet anerkannt sind. Diese Studiengänge entsprechen den Anforderungen der Wirtschaftsprüfungsexamens-Anrechnungsverordnung. Leistungen aus diesen Masterstudiengängen ersetzen in den Prüfungsgebieten „Angewandte Betriebswirtschaftslehre, Volkswirtschaftslehre“ und „Wirtschaftsrecht“ die entsprechenden Prüfungen des Wirtschaftsprüferexamens, sodass Absolventen dieser Studiengänge das Wirtschaftsprüferexamen in verkürzter Form ablegen können.
Die Nennung in der Liste beziehungsweise die dort gewählte Reihenfolge ist mit keiner Wertung der Hochschulen verbunden. Die Wirtschaftsprüferkammer übernimmt keine Haftung für etwaige Falschangaben.
Zusätzliche Informationen, zum Beispiel zu ausgesprochenen Auflagen und deren Erfüllung durch die Hochschulen, sind der Datenbank - Akkreditierte Studiengänge und Hochschulen - des Akkreditierungsrates sowie den Internetseiten der Akkreditierungsagentur, die den jeweiligen Studiengang akkreditiert hat, zu entnehmen.
Mitteilungen über Änderungen oder Anregungen sind willkommen. Richten Sie diese bitte an die:
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