Berufshaftpflichtversicherung

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Erteilung von Auskünften über die BHV

Die Wirtschaftsprüferkammer erteilt Dritten zur Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen auf Antrag Auskunft über Namen, Anschrift und Versicherungsnummer der Berufshaftpflichtversicherung eines Wirtschaftsprüfers (WP)/vereidigten Buchprüfers (vBP), einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (WPG)/Buchprüfungsgesellschaft (BPG) oder einer Partnerschaft mit beschränkter Berufshaftung (PartG mbB), soweit diese kein schutzwürdiges Interesse an der Nichterteilung der Auskunft haben (§ 54 Abs. 5 WPO (i. V. m. § 130 Abs. 1 und 2 WPO).

Vermögensschadenhaftpflichtversicherer

Die nachfolgenden Versicherer bieten nach aktuellem Kenntnisstand Berufshaftpflichtversicherungen für Wirtschaftsprüfer, vereidigte Buchprüfer und deren Berufsgesellschaften an. Die Reihenfolge der Liste ist alphabetisch und mit keiner Wertung hinsichtlich der Qualität oder Seriosität der Anbieter verbunden. Es können auch Anbieter am Markt auftreten, die nicht in der Liste genannt sind.

Die Wirtschaftsprüferkammer übernimmt keine Haftung für die Aktualität der Angaben.

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