Bedeutung der Nachhaltigkeit für den Berufsstand

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Herausforderungen der Nachhaltigkeitsberichterstattung

Das Thema Nachhaltigkeit rückt verstärkt in den öffentlichen Fokus. Auf europäischer Ebene beabsichtigt die EU-Kommission mit dem sogenannten Green Deal die Treibhausgas-Emissionen in der Europäischen Union bis 2050 auf null zu reduzieren.

Der Green Deal soll zentraler Bestandteil der Klimapolitik der Europäischen Union werden und dabei unterstützen, die sechs Klimaziele der EU umzusetzen:

  1. Klimaschutz,
  2. Anpassung an den Klimawandel,
  3. Schutz der Wasser- und Meeresressourcen,
  4. Stärkung der Kreislaufwirtschaft,
  5. Verringerung der Umweltverschmutzung und
  6. Schutz der biologischen Vielfalt und der Ökosysteme.

Dazu umfasst der Green Deal eine Reihe von Maßnahmen zu nachhaltigem Wirtschaften und nachhaltiger Finanzierung insbesondere in den Bereichen Energie, Verkehr, Handel, Industrie sowie Land- und Forstwirtschaft.

Für unseren Berufsstand besonders relevant ist der Bereich der Finanzmarktregulierung. Im Rahmen der „sustainable finance strategy“ sollen die Kapitalströme in Europa in nachhaltige, grüne Investitionen gelenkt werden.  Diese Strategie beruht aktuell auf drei Säulen:

  • Sustainable Finance Disclosure Regulation (SFDR) (2019)
    Offenlegungspflichten für Entwickler und Anbieter von Finanzprodukten über Nachhaltigkeitsfaktoren und -risiken in den Finanzprodukten.
  • EU Taxonomie-Verordnung (2020)
    Klassifizierungsschema für Unternehmensaktivitäten als ökologisch nachhaltig, verbunden mit Pflichten zur Ermittlung bestimmter Kennzahlen und Berichtspflichten.
  • Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) (2022)
    Weiterentwicklung der bestehenden nichtfinanziellen Berichterstattung (NFRD) verbunden mit einer massiven Ausweitung der Berichtspflichten (u.a. Berücksichtigung der EU-Taxonomie-Verordnung und der ESRS), des Anwendungsbereiches sowie der Einführung einer Prüfungspflicht.

Hinweis

Die Europäische Kommission hat am 26. Februar 2025 Vorschläge für eine Vereinfachung der Nachhaltigkeitsberichterstattung und deren Prüfung veröffentlicht (sogenanntes Omnibus-Paket I). Diese umfassen im Wesentlichen zwei Richtlinien zur Änderung der Abschlussprüferrichtlinie, der Bilanzrichtlinie, der CSRD und der CSDDD sowie eine Verordnung zur Änderung der Taxonomie-Verordnung. Hinsichtlich der Einzelheiten verweisen wir auf die Newsmeldungen der WPK vom 28. Februar 2025 sowie vom 5. März 2025. Darüber hinaus beabsichtigt die Europäische Kommission, einen delegierten Rechtsakt zur Überarbeitung der ESRS (Set 1) zu erlassen.

Diese Vorschläge durchlaufen gegenwärtig das vorgesehene Gesetzgebungsverfahren in der EU, bevor sie im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht werden und in Kraft treten können. Ob und gegebenenfalls in welchem Umfang dabei noch Änderungen vorgenommen werden und wann dieser Prozess abgeschlossen sein wird, lässt sich gegenwärtig nicht absehen.

Soweit sich aus den Vorschlägen der EU-Kommission Auswirkungen auf die Ausführungen im vorliegenden Nachhaltigkeitskompass ergeben könnten, werden diese jeweils in einem entsprechenden Hinweis kurz dargestellt.

Was bedeuten diese Entwicklungen für unseren Berufsstand?

Die CSRD sieht eine Ausweitung der Berichtspflichten allein in Deutschland von derzeit rund 500 Unternehmen (börsennotierte Kapitalgesellschaften sowie Banken und Versicherungen mit mehr als 500 Beschäftigten) auf ca. 15.000 Unternehmen vor. Betroffen sind dann alle großen Kapitalgesellschaften, Banken und Versicherungen, sowie kapitalmarktorientierte KMU. Europaweit unterliegen künftig rund 45.000 statt bisher 11.000 Unternehmen den neuen Berichtspflichten. Für die überwiegende Zahl dieser Unternehmen besteht ein großer Beratungs- und Unterstützungsbedarf.

Die CSRD sieht zudem eine verpflichtende inhaltliche Prüfung der Nachhaltigkeitsberichte durch einen Wirtschaftsprüfer/ vereidigten Buchprüfer oder einen unabhängigen Prüfungsdienstleister vor. Somit entwickelt sich hier ein interessantes Betätigungsfeld für unseren Berufsstand.

Hinweis

Die Vorschläge der Europäischen Kommission im Omnibus-Paket I würden durch die Einführung eines Schwellenwerts von 1.000 Beschäftigten bei den großen Kapitalgesellschaften bzw. Konzernen und dem Wegfall der Berichtspflicht für kapitalmarktorientierte KMU zu einer deutlichen Verringerung der Zahl der berichtspflichtigen Unternehmen führen.

Standpunkt der WPK zur Prüfung von Nachhaltigkeitsberichten

Die WPK begrüßt, dass die Prüfung der Nachhaltigkeitsberichterstattung von der EU-Kommission als eine Aufgabe unseres Berufsstandes angesehen wird. Die vorgesehene Erweiterung der Abschlussprüferrichtlinie insbesondere in den Bereichen Aus- und Fortbildung, Wirtschaftsprüferexamen, berufsrechtliche Anforderungen, Arbeitsorganisation und Qualitätskontrolle um die Prüfung der Nachhaltigkeitsberichterstattung macht deutlich, welchen hohen Stellenwert die Kommission dieser Prüfung beimisst.

Nachhaltigkeitsberichterstattung und -prüfung
WPK aktuell Mitgliederinformation online

In einer Online-Veranstaltung zur Nachhaltigkeitsberichterstattung und -prüfung informierten Andreas Dörschell, Präsident der WPK, und Axel Kunellis, Vorsitzender des Ausschusses Nachhaltigkeit der WPK, am 28. November 2023 über die aktuelle Entwicklung und gaben Einblicke in die ESRS sowie den ISSA 5000.

Zielsetzung des Nachhaltigkeitskompass (WPK)®

Mit dem vorliegenden Kompass möchte die WPK ihre Mitglieder im Bereich der Nachhaltigkeitsberichterstattung und -prüfung unterstützen.

Der Kompass soll in erster Linie jenen WP/vBP-Praxen den Einstieg erleichtern, die sich bislang noch nicht umfassend mit dem Thema auseinandergesetzt haben.

In einem ersten Schritt soll ein Überblick über die regulatorischen Anforderungen zur Nachhaltigkeitsberichterstattung gegeben werden. Zu einem späteren Zeitpunkt sollen Hilfen zur Erstellung und zur Prüfung folgen.

Kurzanleitung zur Handhabung

Der Nachhaltigkeitskompass (WPK)® besteht neben dieser Startseite aus fünf Bereichen, die über das Menü in dem rechten Block angewählt werden können.

Im Bereich Aktuelle Nachrichten finden Sie die letzten drei Newsmeldungen der WPK  zur Nachhaltigkeitsberichterstattung.

Unter Regulatorische Anforderungen an die Nachhaltigkeitsberichterstattung erhalten Sie eine Übersicht zu den einzelnen Gesetzen und Verordnungen zur Nachhaltigkeitsberichterstattung.

Disclaimer

Der Nachhaltigkeitskompass (WPK)® hat eine rein unterstützende Funktion mit dem Schwerpunkt auf den Regelungen der Corporate Sustainability Reporting Directive und der EU-Taxonomie Verordnung für Unternehmen im Nicht-Finanzdienstleistungsbereich. Er kann eine intensive Befassung des WP/vBP mit dem Thema Nachhaltigkeit nicht ersetzen.

Die im Kompass enthaltenen Ausführungen, insbesondere die Hilfen zur Erstellung und zur Prüfung der Nachhaltigkeitsberichterstattung, werden nicht unter berufsrechtlichen Gesichtspunkten analysiert. Sie konzentrieren sich auf eine Unterstützung beim Einstieg in das Thema.

Einige Regelungen liegen aktuell noch im Entwurfsstadium vor. Bis zur Verabschiedung der finalen Version können unsere Hilfen nur eine erste Orientierung bieten.

Die berufsrechtlichen Anforderungen ergeben sich aus den einschlägigen Gesetzen und Satzungen und bleiben von den Ausführungen in diesem Kompass unberührt.

Kontakt

Haben Sie Fragen oder Anregungen zum Nachhaltigkeitskompass (WPK)®? Gerne nehmen wir diese entgegen:
E-Mail nachhaltigkeit@wpk.de