Bericht über die Sitzung am 13. Juni 2025

Der Beirat der WPK kam am 13. Juni 2025 zu seiner ersten Sitzung im Jahr 2025 zusammen. An der Sitzung nahm erstmals WP/StB Frank Oliver Gerlach teil, der für den ausgeschiedenen WP/StB/RA Holger Friebel in den Beirat nachrückte.
Bericht des Vorstandes der WPK

WP/StB Andreas Dörschell, Präsident der WPK, berichtete über wesentliche Aspekte der Vorstandsarbeit seit der letzten Beiratssitzung am 29. November 2024 („Neu auf WPK.de“ vom 4. Dezember 2024).
Beherrschendes Thema des vergangenen halben Jahres waren die Bundestagswahl im Februar, die anschließende Regierungsbildung in der Koalition von CDU, CSU und SPD sowie die Wahl von Friedrich Merz zum neuen Bundeskanzler Anfang Mai 2025. Der Koalitionsvertrag mit dem Titel „Verantwortung für Deutschland“ liegt seit Anfang April 2025 vor.
Als vorrangige Handlungsfelder werden geopolitische Herausforderungen, Energie und Nachhaltigkeit, Fachkräftemangel und Nachwuchssicherung, Innnovation, Digitalisierung und künstliche Intelligenz und die Schaffung guter Rahmenbedingungen für eine positive Wirtschaftsentwicklung in Deutschland genannt.
Es werde sich zeigen, welche Impulse die neue Regierung setzen kann, zumal vor dem Hintergrund ihrer volkswirtschaftlichen Entscheidungen in einer Größenordnung, die es in der Geschichte der Bundesrepublik noch nicht gab.
Mit Blick auf die Freien Berufe enthält der Koalitionsvertrag die gute Botschaft:
„Die Selbstverwaltung der Freien Berufe und die berufsständischen Versorgungswerke werden wir stärken.“
Die WPK wird das Gespräch mit Ansprechpartnern im Bundeswirtschaftsministerium, in den Bundestagsausschüssen und anderen Stakeholdern suchen und sich auch über den Bundesverband der Freien Berufe weiterhin für die Belange unseres Berufsstandes einsetzen.
Im Anschluss beleuchtete Präsident Dörschell die weiterhin bestehenden Unsicherheiten hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung und deren Prüfung nach der CSRD sowie deren ausstehende Umsetzung in deutsches Recht.
Nach dem Ende der Ampel-Regierungskoalition Anfang November 2024 war der Fortgang des Gesetzgebungsverfahrens offen. Es bestand zunächst bis Ende 2024 noch die Hoffnung, dass das Gesetzgebungsverfahren doch noch zu Ende gebracht werden würde. Die Gremien der WPK hatten sich intensiv vorbereitet. Der Regierungsentwurf aus dem Sommer 2024 unterfiel dann aber der Diskontinuität, beim Übergang von der einen auf die andere Legislaturperiode des Bundestages.
Zudem wurden im Februar 2025 unter dem Stichwort „Omnibus Paket I“ Vorschläge der EU-Kommission zum Bürokratieabbau und zur Entlastung der Wirtschaft veröffentlicht. Mit Veröffentlichung der sogenannten „Stop the Clock“-Richtlinie im Amtsblatt der Europäischen Union wurde die Erstanwendung der CSRD um zwei Jahre verschoben. Derzeit wird in Brüssel über weitere inhaltliche Vereinfachungen der CSRD diskutiert.
Gravierend ist dabei vor allem die Reduzierung des Kreises der berichts- und prüfungspflichtigen Unternehmen. Verpflichtet sollen allein solche Kapitalgesellschaften und haftungsbeschränkten Personengesellschaften sein, die mehr als 1.000 Beschäftigte und einen Jahresumsatz von mehr als 50 Mio. Euro oder eine Bilanzsumme von mehr als 25 Mio. Euro haben. Damit werden etwa 80% der berichts- und prüfungspflichten Unternehmen entfallen.
Die WPK hat Verständnis für die Vereinfachungen zugunsten der mittelständischen Unternehmen. Vor allem die mittelständischen Wirtschaftsprüfungsgesellschaften sind aber in ihren Investitionen und in ihrer Vorbereitung auf das Umsetzungsgesetz durch den Ablauf des Gesetzgebungsverfahrens negativ betroffen, da viele ihrer potenziellen Mandanten nicht mehr der Prüfungspflicht der Nachhaltigkeitsberichte unterliegen.
Auf der Grundlage der Omnibus-Vorschläge der EU-Kommission hat der Ausschuss Nachhaltigkeit der WPK sein Fragen-/Antworten-Papier aktualisiert. Es steht auf der Internetseite der WPK zur Verfügung („Neu auf WPK.de“ vom 3. Juni 2025).
Der Vorstand wird sich auf seiner Klausurtagung Anfang Juli 2025 mit einigen grundlegenden berufs- und nachhaltigkeitsbezogenen Auswirkungen und Unsicherheiten befassen.
Erfreulich ist, dass der Regierungsentwurf des Gesetzes zur Modernisierung des Berufsrechts der Wirtschaftsprüfer nicht der Diskontinuität unterfallen ist. Inhaltlich geht es um zahlreiche Änderungsvorschläge der WPK, die vom Bundeswirtschaftsministerium aufgegriffen wurden. Exemplarisch sind als Highlights die von der WPK seit Jahren geforderte Einführung eines Syndikus-WP/vBP sowie die Modernisierung des Niederlassungsrechts zu nennen. Aber hier Bedarf es künftig einiger Überzeugungsarbeit, da der Gesetzentwurf von der „alten“ Regierung stammt und es hier Vorbehalte zu geben scheint.
Im Weiteren wurde über die öffentliche fachbezogene Aufsicht über die WPK durch die APAS berichtet. Insbesondere wurde das gegenseitige Interesse an einer funktionierenden, qualitativ hochwertigen Aufsicht betont. Zugleich wurde die weiterhin angespannte Personalsituation bei der APAS geschildert. Das Verfahren zur Besetzung der Leitung der APAS konnte inzwischen abgeschlossen werden. Am 1. Juni 2025 hat WP/StB Naif-Raffael Kanwan deren Leitung übernommen („Neu auf WPK.de“ vom 26. Mai 2025). Er war zuvor Leiter der Unterabteilung Berufsaufsicht und Marktbeobachtung der APAS und leitete davor das Referat Berufsaufsicht bei der WPK.
Der Vorstandsausschuss „Künstliche Intelligenz“ hat sich im vergangenen halben Jahr intensiv mit der Erarbeitung von Fragen und Antworten zum Einsatz von künstlicher Intelligenz in der Wirtschaftsprüferpraxis befasst und am 11. Februar 2025 seine ersten „Fragen und Antworten“ veröffentlicht. Diese sollen den Umgang mit künstlicher Intelligenz erleichtern und den Berufsstand für das Thema und den berufsrechtlichen Rahmen hierzu sensibilisieren. Eine Aktualisierung erfolgt fortlaufend („Neu auf WPK.de“ vom 11. Juni 2025).
Der neu gestaltete Internetauftritt der WPK wurde positiv bewertet. Als gute Gründe für die neue Gestaltung wurden geänderte Wahrnehmungs- und Nutzungsgewohnheiten, Optimierungspotenziale hinsichtlich der Seitenstruktur und einzuhaltende Vorgaben zur Barrierefreiheit genannt.
Abschließend wurde auf die am 26. Juni 2025 stattfindende Kammerversammlung hingewiesen, die wie im Vorjahr zeitlich komprimiert und im Online-Format stattfinden wird, um den Mitgliedern in ihrem Berufsalltag entgegenzukommen. Bislang liegen gut 1.300 Anmeldungen vor.
Genehmigung des Jahresabschlusses nebst Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2024 und Wahl des Abschlussprüfers für das Jahr 2025

Der Beirat wurde über den Jahresabschluss nebst Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2024 unterrichtet. Vizepräsident vBP/StB Maximilian Amon berichtete zu dem vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss, der Vorsitzende des Haushaltsausschusses, WP/StB Brosent, über die Befassung im Haushaltsausschuss. Abschließend berichteten die Abschlussprüfer über die Durchführung der Abschlussprüfung. Der Beirat genehmigte den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und beschloss, den Bilanzgewinn von 3.215.181,87 Euro auf neue Rechnung vorzutragen („Neu auf WPK.de“ vom 18. Juni 2025).
Zum Abschlussprüfer der WPK für das Wirtschaftsjahr 2025 wurde erneut die NPP Niethammer, Posewang & Partner GmbH WPG StBG, Hamburg, bestellt.
Änderungen in der Prüferaufsicht in den USA

Aus der Mitte des Beirates kam die Anregung, sich mit Änderungen der Prüferaufsicht zu befassen. In den USA wurde das US-Haushaltsgesetz für das Jahr 2025 am 22. Mai 2025 vom Repräsentantenhaus verabschiedet. Es sehe vor, das Public Company Accounting Oversight Board (PCAOB) abzuschaffen und dessen Funktionen der Securities and Exchange Commission (SEC) zu übertragen. Diese Entwicklung werde sicherlich auch auf die Europäischen Union überspringen und hierzu müsse man sich positionieren.
In der sich anschließenden Diskussion wurde im Ergebnis betont, dass dieses US-Gesetzgebungsverfahren noch nicht abgeschlossen sei, der Vorstand es aber beobachten werde, wie auch eine sich hieran gegebenenfalls anschließende Diskussion in der Europäischen Union.
Einführung eines Gebührentatbestandes für die Weitergabe von Mitgliederdaten
Der Beirat hat sich für eine Änderung der Gebührenordnung durch die Einführung eines Gebührentatbestandes für die Weitergabe von Mitgliederdaten, beispielsweise an Fortbildungsanbieter, ausgesprochen. Dazu sollen zunächst die Mitglieder angehört werden („Neu auf WPK.de“ vom 18. Juni 2025).
Benennung ehrenamtlicher Richterinnen und Richter beim Landgericht und Kammergericht
Der Beirat der WPK hat den Vorschlagslisten des Vorstandes mit den Kandidatinnen und Kandidaten für das Amt als ehrenamtliche Richterinnen und Richter beim Landgericht Berlin I und beim Kammergericht zugestimmt.
Nachberufung in die Prüfungskommissionen für das Wirtschaftsprüfungsexamen
Der Beirat hat beschlossen, die vom Vorstand vorgeschlagenen Personen für die Zeit vom 13. Juni 2025 bis zum 31. Dezember 2028 als Mitglieder der Prüfungskommission für Wirtschaftsprüfer sowie die Personen mit der Befähigung zum Richteramt, die Vertreter der Finanzverwaltung und die Berufsangehörigen auch als Mitglieder der Prüfungskommission für die Eignungsprüfung als Wirtschaftsprüfer zu berufen.
Tätigkeitsbericht der Kommission für Qualitätskontrolle für 2024
Über die Arbeit der Kommission für Qualitätskontrolle im Jahr 2024 („Neu auf WPK.de“ vom 17. Juni 2025) berichtete WP/StB Stefan Sinne, Mitglied der Kommission für Qualitätskontrolle. Dabei stellte er insbesondere die Ergebnisse der durchgeführten Qualitätskontrollen vor und beantwortete Fragen hierzu.
Ausblick
Die nächste Sitzung des Beirates findet am 28. November 2025 statt.