Aktuelle Nachrichten

Informieren Sie sich über die aktuellen Nachrichten der WPK zur Nachhaltigkeit.

Nachhaltigkeit
26. Juli 2024

EFRAG:
Studie über erste Erkenntnisse aus Verfahren zur ESRS-Umsetzung in 28 Unternehmen

Am 25. Juli 2024 veröffentlichte die European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) eine Studie, die erste Erkenntnisse aus der Umsetzung der Europäischen Nachhaltigkeitsstandards (ESRS) in 28 europäischen Unternehmen aufzeigt (State of play as of Q2 2024 / Implementation of European Sustainability Reporting Standards (ESRS)).

Ziel der Untersuchung ist es, einen Überblick über die sich abzeichnenden Verfahren in einem frühen Stadium der Umsetzung der CSRD und der ESRS zu geben, um die damit verbundenen Herausforderungen aufzuzeigen.

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Nachhaltigkeit
25. Juli 2024

BMJ:
Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der CSRD

Das Bundesministerium der Justiz (BMJ) hat am 24. Juli 2024 den Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (Corporate Sustainability Reporting Directive – CSRD) veröffentlicht.

Aus dem ersten Vergleich mit dem Referentenentwurf vom 22. März 2024 sind folgende wesentliche Feststellungen zu treffen:

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Nachhaltigkeit
19. Juli 2024

Vorstand der WPK:
Dauer der Fortbildung für die Eintragung als Nachhaltigkeitsprüfer im Rahmen der Bestandsschutzregelung (Grandfather)

Ende Mai 2024 hat der Vorstand der WPK die Inhalte der Fortbildung als Voraussetzung für die Registrierung als Nachhaltigkeitsprüfer beschlossen („Neu auf WPK.de“ vom 29. Mai 2024).

Im Juli 2024 hat sich der Vorstand mit der Dauer der Fortbildung befasst. Es geht um Berufsangehörige, die unter die Bestandsschutzregelung der EU-Abschlussprüferrichtlinie (AP‑RL) nach deren Änderung durch die CSRD fallen. Dies sind vor dem 1. Januar 2024 zugelassene oder anerkannte Abschlussprüfer und Personen, die am 1. Januar 2024 das Zulassungsverfahren für Abschlussprüfer durchlaufen und dieses vor dem 1. Januar 2026 abschließen (Übergangsregelung des Art. 14a AP‑RL, auch Grandfather-Regelung genannt).

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