Hinweise

Im Prüfungstermin I/2026 können alle sieben Klausuren im Februar 2026 freiwillig als E-Klausuren angefertigt werden. Die E-Klausuren finden in Frankfurt am Main statt.
Bei den E-Klausuren werden zur Verfügung stehen:
- ein Laptop (Lenovo ThinkPad T16 Gen 2), Standardgröße, kein externer Bildschirm;
- eine externe PC-Maus (Cherry MC 1000);
- eine handelsübliche externe Tastatur (Cherry KC 1000).
Die Laptops enthalten eine Prüfungssoftware (Schreib- und Textverarbeitungsprogramm) mit den Funktionen Copy and Paste, Unterstreichen, Fett, Kursiv, und Schriftfarbe sowie diese drei Tastenkombinationen (Shortcuts):
- Strg + C = Kopieren
- Strg + V = Einfügen
- Strg + Z = Rückgängigmachen
Eine Rechtschreibkorrektur oder -anzeige ist wie weitere Programme, wie zum Beispiel ein Internetbrowser, nicht enthalten. Seitenränder, Schriftgröße, Schriftart und Zeilenabstand sind festgelegt.
Der Aufgabentext wird in gedruckter Form ausgeteilt. Es wird auch Papier als Konzeptpapier zur Verfügung gestellt, auch für die handschriftliche Bearbeitung von Aufgaben, für die die Software nicht ausgelegt ist, beispielsweise Berechnungen oder grafische Darstellungen.
Ein Demoportal ermöglicht es, sich mit den Funktionen des zum Einsatz kommenden Schreib- und Textverarbeitungsprogramms vertraut zu machen. Die Funktionen entsprechen weitestgehend denen in der Prüfung. Aus technischen Gründen stehen nur in dem Demoportal mehr Shortcuts als die drei oben genannten zur Verfügung.
Der Vorstand der Wirtschaftsprüferkammer hat beschlossen, das Angebot der E‑Klausuren in den Jahren 2026 und 2027 fortzuführen. Die E‑Klausuren sollen weiterhin in Frankfurt am Main stattfinden.
Kandidatinnen und Kandidaten, die in einer Prüfungswoche an der schriftlichen Prüfung in zwei Modulen teilnehmen, aber nicht beide als E‑Klausur schreiben möchten, können das zweite Modul auf Wunsch handschriftlich auch dann in Frankfurt am Main schreiben, wenn für die Durchführung ihres Prüfungsverfahrens nicht die Landesgeschäftsstelle der Wirtschaftsprüferkammer in Frankfurt am Main zuständig ist.
Stand: 11. September 2025