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Transparenzberichte (§ 55c WPO) zum 31. März 2013

Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften, die gesetzlich vorgeschriebene Abschlussprüfungen bei Unternehmen von öffentlichem Interesse im Sinne des § 319a HGB durchführen, haben gemäß § 55c WPO jährlich einen Transparenzbericht zu veröffentlichen. Die aktuellen Transparenzberichte mussten bis zum Ablauf des ersten Quartals 2012 im Internet veröffentlicht beziehungsweise bei der Wirtschaftsprüferkammer hinterlegt werden.

Die interessierte Öffentlichkeit soll die Möglichkeit haben, über die Internetseite der Wirtschaftsprüferkammer auf die Transparenzberichte zuzugreifen. Die Transparenzberichte stehen nachfolgend zur Verfügung. Bei einer Veröffentlichung im Internet ist ein Querverweis auf die entsprechende Internetseite des Mitglieds der Wirtschaftsprüferkammer gesetzt, im Fall der Hinterlegung bei der Wirtschaftsprüferkammer steht der Bericht unmittelbar zum Herunterladen zur Verfügung.

Hinweise zur Gestaltung von Transparenzberichten finden Sie hier.

Hinweis: Die Wirtschaftsprüferkammer wirkt darauf hin, dass alle transparenzberichtspflichtigen Prüferpraxen ihren Transparenzbericht innerhalb der gesetzlichen Frist veröffentlichen oder bei der WPK hinterlegen. Gleichwohl ist nicht auszuschließen, dass Prüferpraxen dieser Verpflichtung nicht rechtzeitig nachgekommen sind und die nachfolgende Aufstellung daher ein nicht vollständiges Abbild aller transparenzberichtspflichtigen Praxen ist.

Die Wirtschaftsprüferkammer wirkt ferner darauf hin, dass die Transparenzberichte – so wie die berufliche Kundmachung ihrer Mitglieder im Übrigen – den berufsrechtlichen Anforderungen entsprechen. Ein unmittelbarer Zusammenhang zwischen Verlinkung oder direkter Einsehbarkeit und vorangegangener Überprüfung besteht jedoch nicht.

Darüber hinaus hat die Wirtschaftsprüferkammer keinen Einfluss auf Inhalte und Gestaltung der verknüpften Internetseiten und macht sich diese auch nicht zu Eigen. Insoweit übernimmt die Wirtschaftsprüferkammer keine Verantwortung. Im Übrigen wird auf die Ausführungen zum Thema „Hyperlinks“ im Impressum verwiesen.

Transparenzberichte der Prüfungsstellen der Sparkassen- und Giroverbände
Freiwillige Transparenzberichte

Die Transparenzberichte zum 31. März 2013
werden demnächst hier verfügbar sein.