Transparenzberichte 2018/2019 (Art. 13 Verordnung (EU) 537/2014)
Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften, die gesetzlich vorgeschriebene Abschlussprüfungen bei Unternehmen von öffentlichem Interesse im Sinne des § 319a HGB durchführen, haben gemäß Art. 13 Abs. 1 Satz 2 Verordnung (EU) 537/2014 auf ihren Internetseiten jährlich einen Transparenzbericht zu veröffentlichen und die zuständige Aufsichtsbehörde – in Deutschland die Abschlussprüferaufsichtsstelle (APAS) – zu informieren.
Der Vorstand der Wirtschaftsprüferkammer hat beschlossen, auch weiterhin auf der Internetseite der Wirtschaftsprüferkammer über die veröffentlichten Transparenzberichte zu informieren. Dazu sind die auf den Internetseiten der Praxen veröffentlichten Transparenzberichte im PDF-Format verlinkt. Die Auflistung enthält diejenigen § 319a HGB-Prüfer, deren Geschäftsjahresende im vorangegangenen Kalenderjahr lag. Die Wirtschaftsprüferkammer kann keine Gewähr für die Vollständigkeit der Auflistung geben.
Die Wirtschaftsprüferkammer hat keinen Einfluss auf Inhalte und Gestaltung der verknüpften Transparenzberichte und macht sich diese auch nicht zu eigen. Insoweit übernimmt die Wirtschaftsprüferkammer keine Verantwortung. Im Übrigen wird auf die Ausführungen zum Thema „Haftung" im Impressum verwiesen.
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