Prüfung
4. Januar 2024

Landesrechnungshof Mecklenburg-Vorpommern:
Grundwerk 2024 veröffentlicht

Der Landesrechnungshof Mecklenburg-Vorpommern hat am 19. Dezember 2023 seine überarbeiteten Grundsätze zu Jahresabschlussprüfungen kommunaler Wirtschaftsbetriebe nach Abschnitt III Kommunalprüfungsgesetz (KPG M‑V) sowie von Unternehmen mit Beteiligung des Landes Mecklenburg-Vorpommern veröffentlicht.

Im Rundschreiben JAP‑1/2023 weist der Landesrechnungshof auf die geänderten Überschriften unter B.II.2 in der Musterfassung eines Berichts hin. Darüber hinaus erinnert der Landesrechnungshof an die Beachtung folgender Punkte:

  • allgemeine Regelungen zum Schriftverkehr,
  • Anzeige von Mehraufwand,
  • Weiterleitung der Prüfberichte,
  • Übersendung von weiteren Unterlagen und die
  • Darstellung und Würdigung von Grundstückskäufen und -verkäufen als Sachverhalte von einigem Gewicht.

Sofern im Rundschreiben JAP‑1/2023 nichts Abweichendes bestimmt ist, gilt das Grundwerk 2024 grundsätzlich ab dem 1. Januar 2024.

la

Alle Angaben werden nur intern zur Bearbeitung Ihrer Nachricht verwendet und nicht veröffentlicht.

Alle Felder sind Pflichtfelder.