Sonstiges
28. Februar 2024

BStBK, DStV, WPK und BRAK:
Fristverlängerung und Vereinfachung des Prüfprozesses in der Schlussabrechnung der Corona-Hilfen

Die Corona-Wirtschaftshilfen für Unternehmen haben leider eine unerwünschte Bürokratieflut ausgelöst, die prüfende Dritte und Unternehmen stark belastet. Die Präsidenten der Bundessteuerberaterkammer, des Deutschen Steuerberaterverbandes, der Wirtschaftsprüferkammer und der Bundesrechtsanwaltskammer rufen in ihrem Schreiben vom 27. Februar 2024 an Bundeswirtschaftsminister Dr. Robert Habeck zum Stopp des übermäßig aufgeblähten Prüfprozesses bei den Schlussabrechnungen auf.

Die Kammern und der Verband kritisieren die kleinteilige und von Misstrauen geprägte Prüfpraxis der Bewilligungsstellen in den Ländern, insbesondere die Praxis, selbst bei kleinen Förderbeträgen sämtliche Belege erneut anzufordern, einschließlich der bereits bei der Antragstellung eingereichten Unterlagen.

Außerdem sei es definitiv nicht möglich, die Frist zum 31. März 2024 für sämtliche Schlussabrechnungen einzuhalten. Gefordert wird eine Verlängerung der Frist zur Einreichung der Schlussabrechnung für das Paket 1 bis zum 30. Juni und für das Paket 2 bis zum 31. Dezember 2024.

Das Schreiben steht nachfolgend zur Verfügung.

th

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