Nachhaltigkeit
27. März 2024

BMJ:
Referentenentwurf zur Umsetzung der CSRD veröffentlicht

Dabei handelt es sich um einen sogenannten Referentenentwurf, der noch nicht von der Bundesregierung beschlossen wurde. Zuvor soll Verbänden sowie Fachkreisen Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben werden. Der Referentenentwurf dient der bis zum 6. Juli 2024 vorgeschriebenen Umsetzung der CSRD in nationales Recht. Bei dieser Gelegenheit soll auch der bestehende Rechtsrahmen überprüft und punktuell angepasst werden.

Durch die CSRD werden eine Nachhaltigkeitsberichterstattung für bilanzrechtlich große sowie für bilanzrechtlich kleine oder mittelgroße kapitalmarktorientierte Unternehmen und eine Prüfung dieser Nachhaltigkeitsberichterstattung eingeführt. Dafür wurden die Bilanzrichtlinie, die Transparenzrichtlinie und die Abschlussprüferrichtlinie entsprechend angepasst. Diese Anpassungen sollen mit dem vorliegenden Gesetzentwurf im Wesentlichen eins zu eins umgesetzt werden.

Der Referentenentwurf sieht vor, ein wesentliches Wahlrecht der CSRD dahingehend auszuüben, dass neben dem Abschlussprüfer des Jahres- beziehungsweise Konzernabschlusses eines Unternehmens auch andere Wirtschaftsprüfer beziehungsweise Wirtschaftsprüfungsgesellschaften, nicht jedoch andere unabhängige Erbringer von Bestätigungsleistungen als Prüfer des gesetzlich vorgeschriebenen Nachhaltigkeitsberichts zugelassen werden sollen.

Stellungnahmen zum Referentenentwurf können im Rahmen der sogenannten Länder- und Verbändebeteiligung bis zum 19. April 2024 an das BMJ übermittelt werden. Die Stellungnahmen sollen grundsätzlich auf der Internetseite des BMJ veröffentlicht werden.

br

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