Wirtschaftsprüfungsexamen:
Neue Prüfungsabläufe durch Konzentration der schriftlichen Prüfung auf zwei Kalenderwochen
Die schriftliche Prüfung im Februar und im August wird auf jeweils zwei Kalenderwochen mit drei beziehungsweise vier Klausuren konzentriert werden. Während in der einen Woche die Klausuren in „Wirtschaftliches Prüfungswesen, Unternehmensbewertung und Berufsrecht“ (2 Klausuren) und „Wirtschaftsrecht“ (1 Klausur) stattfinden werden, werden in der anderen Woche die Klausuren in „Angewandte Betriebswirtschaftslehre, Volkswirtschaftslehre“ (2 Klausuren) und in „Steuerrecht“ (2 Klausuren) geschrieben.
Modularisierung ermöglicht Änderungen
Die im Jahr 2019 eingeführte Modularisierung des Wirtschaftsprüfungsexamens, die den Kandidatinnen und Kandidaten ermöglicht, ihre Prüfung auf mehrere Prüfungstermine zu verteilen, sowie die verschiedenen Möglichkeiten, das Wirtschaftsprüfungsexamen in verkürzter Form abzulegen, machen diese Änderung der Prüfungsabläufe möglich, zumal die Kandidatinnen und Kandidaten, die am zweiten Prüfungstermin teilnehmen, die Möglichkeit haben, einen Teil der Klausuren bereits im Juni abzulegen.
Weitergehende individuelle Modularisierung
Hinzu kommt, dass die Bundesregierung mit dem im November 2020 beschlossenen Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des notariellen Berufsrechts und zur Änderung weiterer Vorschriften den erstmals im Mai 2017 gemachten Vorschlag des Vorstandes der Wirtschaftsprüferkammer aufgegriffen hat, einzelne Prüfungsteile – außer der Modulprüfung im Prüfungsgebiet „Wirtschaftliches Prüfungswesen, Unternehmensbewertung und Berufsrecht“ – bereits nach einer mindestens sechsmonatigen praktischen Tätigkeit ablegen zu können. Hierdurch könnte in Zukunft eine noch weitergehende individuelle Modularisierung des Wirtschaftsprüfungsexamens möglich werden.