Veranstaltungshinweis:
Seminar Geldwäsche-Compliance in der Anwalts- und Steuerberaterkanzlei
Referenten
Dr. Christian Horvat, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht und Fachanwalt für Steuerrecht, München
Ulrike Thole-Groll, Rechtsanwältin, Fachanwältin für Steuerrecht, München
Ort
Erbacher Hof, Grebenstr. 24, Mainz
Zeit
12.30 Uhr bis 17.00 Uhr
Teilnahmegebühr
155 Euro inkl. Tagungsunterlagen
Inhalt
Bereits mit der Umsetzung der 4. Geldwäscherichtlinie zum 23. Juni 2017 hat der Gesetzgeber die Angehörigen der rechts- und steuerberatenden Berufe als Verpflichtete nach dem Geldwäschegesetz (GwG) in den Fokus gerückt. Mit der Umsetzung der 5. Geldwäscherichtlinie zum 1. Januar 2020 hat er den Kreis der Rechtsanwälte, die Verpflichtete nach dem GwG sind, sogar erweitert. Auch Lohnsteuerhilfevereine sind seitdem Verpflichtete. Zudem wurden weitere Vorgaben, etwa in Bezug auf das 2017 neu eingeführte Transparenzregister, in das GwG aufgenommen.
Eine besondere Sorgfalt bei der eigenen Geldwäsche-Compliance ist deshalb geboten, da auch die berufsständischen Kammern nunmehr als Aufsichtsbehörden besonders in der Pflicht stehen und jährlich dem Bundesministerium der Finanzen und der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (FIU) über ihre Tätigkeiten Bericht erstatten müssen.
Die Veranstaltung soll ein Grundverständnis für das Zusammenspiel des repressiven Ansatzes der Geldwäsche nach § 261 StGB und des präventiven Ansatzes des GwG schaffen. Sie soll zudem die konkreten Pflichten nach dem GwG vermitteln, das heißt insbesondere welche organisatorischen Maßnahmen bereits vor Mandatsanbahnung zu treffen sind, welche Pflichten im Zusammenhang mit der Begründung eines Mandats bestehen und wie mit dem Vorliegen eines Geldwäscheverdachts umzugehen ist. Es wird ebenso besprochen werden, wie man sich als Berufsträger vor dem Vorwurf eines Verstoßes gegen die seit den Gesetzesänderungen unzähligen Bußgeldtatbestände schützen beziehungsweise dagegen verteidigen kann.
Bitte melden Sie sich über die Internetseite der RAK Koblenz an.