Pressemitteilung:
WPK-Präsident Gerhard Ziegler zum Fall Wirecard: „Erst aufarbeiten, dann Maßnahmen diskutieren“

Mit Blick auf die bisherigen Medienberichte sagte WPK-Präsident Gerhard Ziegler heute anlässlich eines Online-Pressegesprächs der WPK: „Der Fall muss gründlich aufgearbeitet werden. Mögliche Maßnahmen können aber erst diskutiert werden, wenn alle Fakten auf dem Tisch liegen. Was nicht hilft, sind Vorverurteilungen Beteiligter und vorschnelle Schlüsse, auch bei der Entwicklung von Regulierungseingriffen bei Wirtschaftsprüfern. In Deutschland werden jährlich rund 40.000 Abschlussprüfungen mit einer wichtigen Prophylaxe- und Ordnungsfunktion beanstandungsfrei durchgeführt.“
Die jetzt schnell angesprochenen Regulierungsmaßnahmen hätten auch im vorliegenden Sachverhalt kaum eine Lösung geboten.
Soweit eine vollständige Trennung von Prüfung und Beratung gefordert wird, ist nicht evident, wie ein solches umfassendes Beratungsverbot dazu hätte beitragen können, einen nach bisheriger Aussage des Abschlussprüfers weltumspannend inszenierten Betrug aufzudecken. Abgesehen davon sind Abschlussprüfer von kapitalmarktorientierten Unternehmen schon nach geltendem Recht in ihrer Beratungstätigkeit weitreichend beschränkt. Auch bei Wirecard spielt dies keine bedeutende Rolle.
Fraglich ist auch, wie ein häufigerer Wechsel des Abschlussprüfers (Rotation) zur Aufklärung des Betruges hätte beitragen sollen. Immerhin hat bei Wirecard auch die Prüfung eines großen Teams von Spezialisten einer anderen Wirtschaftsprüfungsgesellschaft betrügerisches Handeln offenbar nicht vollständig aufdecken können, obwohl eine Sonderprüfung, anders als eine Abschlussprüfung, einen forensischen Ansatz hat.
Auch die bereits diskutierte Abschaffung der gesetzlichen Haftungsobergrenze des Abschlussprüfers ist nicht zielführend: Die Haftungsbegrenzung des § 323 Abs. 2 Handelsgesetzbuch ist auf vier Millionen Euro bei Aktiengesellschaften beschränkt. Eine Abschaffung würde die Marktkonzentration beschleunigen, weil sich viele Wirtschaftsprüferpraxen von der Abschlussprüfung verabschieden würden.
Es gilt also sorgfältig zu analysieren und danach zu diskutieren, welche Maßnahmen gegebenenfalls in der Finanzmarktaufsicht und in der Abschlussprüfung angezeigt sein könnten. Die Wirtschaftsprüferkammer wird sich in diese Diskussion einbringen.