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WPK verlängert die Anmeldefrist für den Prüfungstermin II/2020 im Wirtschaftsprüfungsexamen
Solche Anträge und Anmeldungen müssen der zuständigen Landesgeschäftsstelle der WPK auf dem üblichen Weg übermittelt werden (schriftlich oder elektronisch mit qualifizierter elektronischer Signatur) und dort spätestens am 20. April 2020 vorliegen.
Es kann die Zulassung zu den im Juni und August 2020 stattfindenden Klausurenterminen beantragt werden. Wie sonst auch behält sich die Prüfungsstelle insbesondere in dieser Situation vor, Kandidatinnen und Kandidaten zur Ablegung der Prüfung an Orten zu laden, die im Bereich einer anderen Landesgeschäftsstelle als derjenigen liegen, die für den jeweiligen Kandidaten oder die jeweilige Kandidatin regional zuständig ist.