Bekanntmachung der WPK:
Wahl der Mitglieder des Beirates 2018
Die Wahlkommission organisiert die Wahl nach Maßgabe der gesetzlichen und satzungsrechtlichen Bestimmungen. Sie berät und entscheidet vorwiegend in Sitzungen, die regelmäßig in der Hauptgeschäftsstelle in Berlin stattfinden. Die nächste Sitzung wird voraussichtlich am 25. April 2018 stattfinden.
Die Kandidaten müssen persönlich wählbar und stimmberechtigt sein (§ 2 Abs. 3 WahlO). Sie dürfen weder Mitglieder des Vorstandes, des Beirates oder der Kommission für Qualitätskontrolle sein, noch dürfen sie beabsichtigen, für ein solches Amt zu kandidieren (§ 2 Abs. 4 WahlO). Dem Nachweis der Berufungsvoraussetzungen dient die auf der Internetseite der WPK bereitstehende Erklärung.
Vor diesem Hintergrund wird um Vorschläge von Kandidatinnen und Kandidaten aus der Gruppe der Wirtschaftsprüfer für die Wahlkommission für die Wahl der Mitglieder des Beirates 2018 einschließlich der Erklärung über die Berufungsvoraussetzungen bis spätestens 16. April 2018 gebeten.
Wenn Sie Fragen haben, wenden Sie sich bitte an die Geschäftsstelle der WPK:
Telefon 030 726161-143
Telefax 030 726161-287
E-Mail peter.uhlmann(at)wpk.de