Bericht über die Vorstandssitzung der WPK am 7. April 2017
Dienstleistungspaket im Rahmen der EU-Binnenmarktstrategie
Die WPK hat sich gemeinsam mit dem BFB in den europäischen Gesetzgebungsprozess zum „Dienstleistungspaket“ eingebracht. Die EU-Initiative beinhaltet, unter anderem künftig nationale Berufszugangs- und -ausübungsregelungen bei reglementierten Berufen auf den Prüfstand zu stellen. Der Vorstand sieht dies kritisch. Es wurden Positionspapiere zu den Regelungsvorschlägen erarbeitet und Gespräche mit Vertretern der EU-Kommission und dem BMWi geführt. Ferner wurden Abgeordnete des Europäischen Parlaments und des Bundestages für das Thema sensibilisiert. Weitere Gespräche werden folgen.
Jahresabschluss der WPK zum 31. Dezember 2016
Der Vorstand hat den unter Berücksichtigung des BilRuG aufgestellten Jahresabschluss der WPK zum 31. Dezember 2016 nebst Lagebericht beraten. Der Jahresabschluss wird dem Haushaltsausschuss zu dessen Sitzung am 10. Mai 2017 vorgelegt.
Jahresbericht „Die WPK 2016“
Der Vorstand hat den Jahresbericht beraten und verabschiedet. Dieser wird nach der Beiratssitzung am 30. Juni 2017 auf der Internetseite der WPK veröffentlicht.
Bestimmung des Berufsbildes des Wirtschaftsprüfers
Der Vorstand hat die seit einiger Zeit deutlich wahrnehmbaren Veränderungen im Dienstleistungsspektrum des Wirtschaftsprüfers, die Frage nach einer Öffnung des Berufsbildes nach § 2 WPO sowie die Zulassung des Syndikus-WP/vBP diskutiert. Der Vorstand wird diese Themen weiter beraten.
Regelung der Zweigniederlassung
Der Vorstand spricht sich für eine gesetzliche Liberalisierung des Begriffs der Zweigniederlassung nach dem Vorbild des Berufsrechts der Rechtsanwälte im Rahmen der nächsten WPO-Novelle aus. Dies gilt insbesondere für das Leitungserfordernis. Mit Blick auf die angestrebte Änderung wird die WPK ihre Verwaltungspraxis in der Übergangszeit entsprechend mit Augenmaß ausüben. Hierzu wird noch ein Praxishinweis für die Mitglieder der WPK veröffentlicht.
Anforderung von Arbeitsproben bei Ausschreibungen nach der Abschlussprüferverordnung (Art 16. Abs. 3 AP-VO)
Unternehmen fordern bei Ausschreibungen nach AP-VO zunehmend Prüfungsgesellschaften auf, Arbeitsproben zu konkreten Bilanzierungssachverhalten einzureichen. Der Vorstand hat daraus resultierende mögliche Unabhängigkeitsgefährdungen beraten. Aus berufsrechtlicher Sicht ist nur die Erstellung von Arbeitsproben unbedenklich, die sich nicht auf konkrete Bilanzierungssachverhalte beziehen. Die vom Vorstand erarbeitete Positionierung wird im WPK Magazin 2/2017 bekannt gegeben.
Änderung der Gebührenordnung der WPK
Der Vorstand hat einen Entwurf zur Änderung der Gebührenordnung der WPK betreffend die Gebühren bei Studiengängen nach § 13b WPO erarbeitet. Der Beirat wird hierüber in seiner nächsten Sitzung am 30. Juni 2017 beraten.
Projekt WPK 2020
Der Vorstand hat die angestrebte Erhöhung der Dienstleistungsattraktivität, die stärkere Wahrnehmung von Dienstleistungen der WPK für ihre Mitglieder sowie die Weiterentwicklung des Berufsbildes im Sinne einer Erweiterung beziehungsweise Liberalisierung beraten.
Modularisierung des WP-Examens
Der Vorstand hat die Eckpunkte zur Modularisierung des WP-Examens beraten. Das Eckpunktepapier wird in den Kammerversammlungen vorgestellt. Der Berufsstand wird gebeten, sich mit Hinweisen einzubringen.
Einführung des Fortbildungsberufes Prüfungsfachwirt/in
Der Vorstand hat das Konzept zur Einführung des staatlich anerkannten Fortbildungsberufes „Prüfungsfachwirt/in“ beraten. Prüfungsfachwirt/in ist eine durch die WPK angebotene berufliche Fortbildung nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG). Das Konzept wird in den Kammerversammlungen vorgestellt. Der Berufsstand wird auch hier gebeten, sich mit Hinweisen einzubringen.
Mitgliederumfrage zu Vergütungsstrukturen im Berufsstand
Der Vorstand hat das Konzept zur Durchführung einer Mitgliederumfrage zu Gehaltsstrukturen im Berufsstand beraten. Dieses wird demnächst veröffentlicht. Hierzu wird eine gesonderte Information erfolgen.